EU-Richt­li­nie NIS2: Neue An­for­de­run­gen an Cy­ber­se­cu­ri­ty für Un­ter­neh­men

Die NIS2-Richt­li­nie wurde von der EU eingeführt, um die Cy­ber­se­cu­ri­ty in kri­ti­schen Branchen wie Energie, Ge­sund­heit, Trans­port, Banken und Di­gi­tal­dienst­leis­tun­gen zu stärken. Sie betrifft auch zahl­rei­che mittelgroße Un­ter­neh­men mit sys­te­mi­scher Be­deu­tung. Auch wenn sich die Um­set­zung der EU-Vorgaben in na­tio­na­les Recht verzögert, ist es für be­trof­fe­ne Unternehmen ratsam, sich frühzeitig auf das neue NIS2-Um­set­zungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) vor­zu­be­rei­ten. Sie verlangt von Un­ter­neh­men, ihre Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit gegenüber Cy­ber­an­grif­fen und Sicherheitsvorfällen zu erhöhen.

Be­deu­tung für Un­ter­neh­men in Deutsch­land:

  • Er­wei­ter­ter Gel­tungs­be­reich: Mehr Branchen und Un­ter­neh­men fallen unter die NIS2-Richt­li­nie, ins­be­son­de­re in kri­ti­schen Sektoren wie Energie, Ge­sund­heit und Trans­port. Und zwar ab einer Unternehmensgröße von 50 Mit­ar­bei­tern oder über 10 Mio. Euro Umsatz und über 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Un­ter­neh­men müssen um­fas­sen­de tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Sicherheitsmaßnahmen um­set­zen.
  • Mel­de­pflich­ten: Un­ter­neh­men sind ver­pflich­tet, schwere Sicherheitsvorfälle den Behörden zu melden.
  • Bußgelder: Verstöße gegen die Richt­li­nie können er­heb­li­che Geld­stra­fen nach sich zie­hen.

Un­ter­neh­men, die bereits ein ISMS eingeführt haben, erfüllen viele der NIS2-An­for­de­run­gen und können so die Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen Vorgaben mit einer ISO 27001 Zer­ti­fi­zie­rung ent­spre­chend nachweisen.