EU-Richtlinie NIS2: Neue Anforderungen an Cybersecurity für Unternehmen
Regulierung · NIS-2
Was für Sie gilt — und ab wann
Wen die Richtlinie trifft, was sie verlangt und woran die Umsetzung meist hängt.
Betroffenheit entsteht aus Sektor und Größe.
Anhang I und II der Richtlinie nennen die Sektoren, dazu kommen Schwellen bei Beschäftigten und Umsatz. Beides muss zutreffen – oder eine Sonderregel greifen.
Die Pflichten gelten unabhängig von der Registrierung.
Wer betroffen ist, ist es kraft Gesetz. Auf eine Aufforderung durch die Behörde zu warten, ist keine Strategie.
Die Geschäftsleitung haftet persönlich.
NIS-2 nimmt die Leitungsebene ausdrücklich in die Pflicht – einschließlich Schulungspflicht. Das ist der schärfste Unterschied zu früheren Regelungen.
Auch Lieferanten sind mittelbar betroffen.
Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern. Diese Anforderungen werden vertraglich weitergereicht – auch an nicht direkt betroffene Zulieferer.
Ihr nächster Schritt
Zuerst klären, ob Sie betroffen sind
Sektor, Größe und Sonderregeln entscheiden über Ihre Betroffenheit. Der Check gibt in wenigen Minuten eine belastbare Antwort – erst danach lohnt die Planung.
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