Anhang A 5.5 Kontakt mit Behörden

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Organisationen unterliegen in vielen Bereichen gesetzlichen, regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die einen geregelten Kontakt mit zuständigen Behörden erfordern. Dazu zählen insbesondere Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, Datenschutzverletzungen oder Störungen kritischer Dienste. Dieses Control stellt sicher, dass der Kontakt mit relevanten Behörden strukturiert, vorbereitet und kontrolliert erfolgt, um rechtliche Pflichten zu erfüllen und Risiken aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Kommunikation zu vermeiden.


Zweck des Controls

A 5.5 soll gewährleisten, dass Organisationen relevante Behörden identifizieren, geeignete Kommunikationswege festlegen und klare Zuständigkeiten für den Kontakt mit Behörden definieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass gesetzliche und regulatorische Melde- und Informationspflichten korrekt, fristgerecht und abgestimmt erfüllt werden und die Kommunikation mit Behörden im Ereignisfall kontrolliert und nachvollziehbar erfolgt.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Identifikation relevanter Behörden

Organisationen müssen alle Behörden identifizieren, mit denen im Kontext der Informationssicherheit ein Kontakt erforderlich sein kann, insbesondere:

  • Datenschutzaufsichtsbehörden
  • Aufsichts- und Regulierungsbehörden (z. B. KRITIS-, NIS2-, Finanz- oder Gesundheitsaufsicht)
  • Strafverfolgungsbehörden
  • Zertifizierungs- und Akkreditierungsstellen
  • Weitere zuständige nationale oder regionale Stellen

Die Identifikation muss dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.


2. Festlegung von Kontaktpunkten und Zuständigkeiten

Für den Kontakt mit Behörden müssen klare Zuständigkeiten definiert werden:

  • Benennung verantwortlicher Rollen oder Funktionen
  • Festlegung von Vertretungsregelungen
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Management, ISMS, Datenschutz, Recht und IT
  • Definition von Entscheidungs- und Freigaberechten für behördliche Kommunikation

So wird sichergestellt, dass Kommunikation kontrolliert und abgestimmt erfolgt.


3. Definition von Kommunikationswegen und Verfahren

Organisationen müssen Verfahren für die Kommunikation mit Behörden festlegen, unter anderem:

  • Art und Form der Kontaktaufnahme (schriftlich, elektronisch, telefonisch)
  • Nutzung sicherer Kommunikationskanäle
  • Vorgaben für Inhalt, Umfang und Struktur von Meldungen
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen und formaler Anforderungen

Diese Verfahren müssen dokumentiert und verfügbar sein.


4. Einbindung in Incident- und Krisenmanagement

Der Kontakt mit Behörden muss in bestehende Prozesse integriert sein:

  • Verknüpfung mit dem Incident-Management-Prozess
  • Abstimmung mit Notfall- und Krisenmanagement
  • Definition von Eskalationsstufen und Auslösekriterien
  • Sicherstellung einer konsistenten Kommunikation im Ereignisfall

So wird vermieden, dass Meldungen ungeordnet oder widersprüchlich erfolgen.


5. Umgang mit meldepflichtigen Sicherheitsvorfällen

Organisationen müssen sicherstellen, dass meldepflichtige Vorfälle korrekt behandelt werden:

  • Bewertung, ob eine Meldepflicht besteht
  • Festlegung der zuständigen Behörde je Vorfallart
  • Einhaltung gesetzlicher Meldefristen
  • Koordination mit Datenschutz-, Rechts- und Kommunikationsfunktionen
  • Dokumentation aller Meldungen und behördlichen Rückmeldungen

Dies reduziert rechtliche und organisatorische Risiken.


6. Dokumentation und Nachweisführung

Alle relevanten Kontakte mit Behörden müssen nachvollziehbar dokumentiert werden:

  • Kontaktdaten der zuständigen Stellen
  • Dokumentation von Meldungen, Anfragen und Rückmeldungen
  • Nachweise über fristgerechte Kommunikation
  • Archivierung gemäß Aufbewahrungs- und Compliance-Vorgaben

Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Prüfern und Aufsichtsstellen.


7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Der behördliche Kontakt muss regelmäßig überprüft werden:

  • Aktualisierung von Kontaktdaten und Zuständigkeiten
  • Anpassung an neue gesetzliche oder regulatorische Anforderungen
  • Überprüfung der Verfahren im Rahmen von Audits oder Management Reviews
  • Berücksichtigung von Lessons Learned aus Vorfällen

So bleibt die Organisation jederzeit handlungsfähig.


8. Sensibilisierung und Schulung

Relevante Mitarbeitende müssen über den Umgang mit Behörden informiert sein:

  • Schulungen zu Meldepflichten und Fristen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung abgestimmter Kommunikation
  • Klarstellung, wer autorisiert ist, Behörden zu kontaktieren
  • Einbindung in Notfall- und Incident-Übungen

Dies verhindert unkoordinierte oder unautorisierte Kommunikation.


Zusammenfassung

A 5.5 verlangt, dass Organisationen den Kontakt mit relevanten Behörden systematisch vorbereiten und steuern. Durch die Identifikation zuständiger Behörden, klare Verantwortlichkeiten, definierte Kommunikationsverfahren, Integration in Incident- und Krisenmanagement sowie vollständige Dokumentation wird sichergestellt, dass gesetzliche und regulatorische Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Das Control trägt wesentlich dazu bei, rechtliche Risiken zu minimieren und die Handlungsfähigkeit der Organisation im Sicherheitsvorfall zu sichern.


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