Anhang A 5.5 Kontakt mit Behörden
A 5.5 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu A 5.5 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Zu welchen Behörden unterhalten Sie Kontakt?“
Datenschutzaufsicht, BSI, Polizei, Branchenaufsicht – die Auswahl muss aus Ihren Pflichten folgen.
„Wer nimmt im Ernstfall Kontakt auf?“
Namen und Erreichbarkeit müssen vorher feststehen. Im Vorfall ist keine Zeit für Zuständigkeitsfragen.
„Kennen Sie die Meldefristen, die für Sie gelten?“
72 Stunden nach DSGVO, 24 Stunden Frühwarnung nach NIS-2: Die Fristen laufen ab Kenntnis, nicht ab Feierabend.
„Wann haben Sie die Kontaktdaten zuletzt geprüft?“
Veraltete Ansprechpartner sind der Regelfall – und im Ernstfall teuer.
Das Dokument dazu
A 5.5-1 Kontaskt mit Behörden
Behördenverzeichnis mit Zuständigkeit, Anlass und Erreichbarkeit · benannte Meldeverantwortliche · geltende Meldefristen und Prüfturnus. In der ISMS-Plattform entsteht das Dokument aus Ihren Angaben und ist mit dem Control und seinen Nachweisen verknüpft.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

