Informationen besitzen je nach Art, Herkunft, Verwendungszweck und Sensibilität einen unterschiedlichen Schutzbedarf. Eine einheitliche und nachvollziehbare Klassifizierung von Informationen ist daher eine zentrale Voraussetzung, um angemessene Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dieses Control stellt sicher, dass Informationen systematisch klassifiziert werden, sodass Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit risikoorientiert geschützt werden können.
Zweck des Controls
A 5.12 soll gewährleisten, dass Informationen entsprechend ihrem Schutzbedarf klassifiziert werden. Ziel ist es, Transparenz über die Bedeutung und Sensibilität von Informationen zu schaffen und sicherzustellen, dass Schutzmaßnahmen konsistent, angemessen und nachvollziehbar angewendet werden. Die Klassifizierung bildet die Grundlage für viele weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Speicherung und Weitergabe von Informationen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung eines Klassifizierungsschemas
Organisationen müssen ein einheitliches Klassifizierungsschema definieren, das für alle relevanten Informationen gilt, zum Beispiel:
öffentlich
intern
vertraulich
streng vertraulich
Das Klassifizierungsschema muss klar definiert, verständlich und organisationsweit einheitlich angewendet werden.
2. Kriterien für die Klassifizierung
Die Klassifizierung von Informationen muss auf klaren Kriterien basieren, insbesondere:
Auswirkungen bei Verlust der Vertraulichkeit
Auswirkungen bei Verlust der Integrität
Auswirkungen bei eingeschränkter Verfügbarkeit
rechtliche, regulatorische oder vertragliche Anforderungen
geschäftliche, finanzielle oder reputationsbezogene Auswirkungen
Diese Kriterien müssen dokumentiert und konsistent angewendet werden.
3. Verantwortung für die Klassifizierung
Für die Klassifizierung von Informationen müssen klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden:
Benennung verantwortlicher Rollen (z. B. Information Owner oder Asset Owner)
Verantwortung für Erstklassifizierung und regelmäßige Überprüfung
Verantwortung für Anpassung der Klassifizierung bei Änderungen
Abstimmung mit Datenschutz, Compliance oder Fachbereichen bei Bedarf
Klare Verantwortlichkeiten sind entscheidend für die Wirksamkeit der Klassifizierung.
4. Klassifizierung während des gesamten Lebenszyklus
Informationen müssen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg klassifiziert werden:
Erstellung oder Erfassung von Informationen
Nutzung und Verarbeitung
Speicherung und Archivierung
Weitergabe oder Veröffentlichung
Löschung oder Vernichtung
Die Klassifizierung ist bei Änderungen des Kontexts regelmäßig zu überprüfen.
5. Ableitung von Schutzmaßnahmen
Aus der Klassifizierung müssen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, z. B.:
Zugriffsbeschränkungen und Berechtigungskonzepte
Vorgaben zur Speicherung und Übertragung
Einsatz von Verschlüsselung oder besonderen Schutzmechanismen
Einschränkungen bei Weitergabe oder Nutzung
Anforderungen an Archivierung und Entsorgung
So wird sichergestellt, dass Informationen ihrem Schutzbedarf entsprechend behandelt werden.
6. Einbindung externer Parteien
Auch beim Umgang mit externen Parteien muss die Klassifizierung berücksichtigt werden:
Weitergabe von Klassifizierungsinformationen an Dienstleister oder Partner
vertragliche Regelungen zur Behandlung klassifizierter Informationen
Kontrolle der Einhaltung vereinbarter Schutzmaßnahmen
Einschränkung des Zugriffs auf das notwendige Maß
Die Verantwortung für den Schutz verbleibt bei der Organisation.
7. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Die Klassifizierung von Informationen muss nachvollziehbar dokumentiert werden:
Dokumentation des Klassifizierungsschemas
Nachweise zur Klassifizierung relevanter Informationen
Dokumentation von Änderungen der Klassifizierung
Verknüpfung mit Inventar- und Risikomanagement
Diese Dokumentation unterstützt Transparenz und Auditierbarkeit.
8. Schulung und Sensibilisierung
Alle relevanten Personen müssen die Klassifizierung verstehen und anwenden können:
Schulungen zur Bedeutung und Anwendung der Klassifizierung
Sensibilisierung für den Umgang mit klassifizierten Informationen
klare Anleitungen für typische Anwendungsfälle
regelmäßige Awareness-Maßnahmen
Dies stellt sicher, dass die Klassifizierung im Arbeitsalltag wirksam umgesetzt wird.
Zusammenfassung
A 5.12 fordert, dass Organisationen Informationen systematisch und einheitlich klassifizieren, um ihren Schutzbedarf angemessen zu berücksichtigen. Durch ein definiertes Klassifizierungsschema, klare Kriterien und Verantwortlichkeiten, Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie regelmäßige Überprüfung wird sichergestellt, dass Informationen entsprechend ihrer Bedeutung geschützt werden. Das Control bildet eine zentrale Grundlage für ein risikoorientiertes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem.
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