Anhang A 5.30 IKT-Bereitschaft für Business Continuity
(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind für die Aufrechterhaltung zentraler Geschäftsprozesse unverzichtbar. Störungen oder Ausfälle von IKT-Systemen können erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Informationen, die Durchführung kritischer Prozesse und die Erfüllung vertraglicher oder regulatorischer Anforderungen haben. Dieses Control stellt sicher, dass die IKT-Bereitschaft gezielt geplant, umgesetzt und überwacht wird, um die Business Continuity der Organisation zu unterstützen.
Zweck des Controls
A 5.30 soll gewährleisten, dass IKT-Systeme und -Dienste die Anforderungen der Business Continuity unterstützen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass kritische IKT-Komponenten im Notfall verfügbar bleiben oder innerhalb definierter Zeiträume wiederhergestellt werden können und dass Informationssicherheitsanforderungen auch in Krisen- und Ausnahmesituationen eingehalten werden.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Identifikation kritischer IKT-Ressourcen
Organisationen müssen die IKT-Ressourcen identifizieren, die für die Business Continuity relevant sind, insbesondere:
geschäftskritische Anwendungen und Systeme
zentrale Infrastrukturen (z. B. Netzwerke, Rechenzentren, Cloud-Dienste)
Kommunikationssysteme
Schnittstellen zu externen Dienstleistern oder Kunden
Daten und Informationsbestände mit hohem Verfügbarkeitsbedarf
Diese Ressourcen sind risikoorientiert zu bewerten.
2. Abstimmung mit Business-Continuity-Anforderungen
Die IKT-Bereitschaft muss mit den Anforderungen des Business-Continuity-Managements abgestimmt sein:
Definition von Wiederanlaufzeiten (RTO)
Definition von maximal tolerierbaren Datenverlusten (RPO)
Priorisierung von Systemen und Diensten
Berücksichtigung geschäftlicher und regulatorischer Anforderungen
So wird sichergestellt, dass IKT-Maßnahmen den Geschäftsanforderungen entsprechen.
3. Planung von IKT-Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Organisationen müssen geeignete Maßnahmen für Notfall und Wiederherstellung planen, zum Beispiel:
Backup- und Wiederherstellungsverfahren
Redundanzen und Ausweichlösungen
Notfallarbeitsplätze oder alternative Betriebsformen
Verfahren zur Wiederherstellung von Anwendungen und Daten
Die Maßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
4. Sicherstellung der Informationssicherheit im Notfall
Auch im Notfall müssen Informationssicherheitsanforderungen eingehalten werden:
Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen
kontrollierte Nutzung von Notfall- oder Ausnahmerechten
sichere Wiederherstellung von Daten und Systemen
Schutz von Backup- und Notfallsystemen
Notfallmaßnahmen dürfen keine dauerhaften Sicherheitslücken erzeugen.
5. Einbindung von Lieferanten und externen Dienstleistern
Die IKT-Bereitschaft muss Lieferanten und externe Parteien berücksichtigen:
Abstimmung von Notfall- und Wiederherstellungsanforderungen
vertragliche Regelungen zu Verfügbarkeit und Wiederanlauf
Berücksichtigung von Abhängigkeiten in der Lieferkette
Überprüfung der Notfallfähigkeit externer Dienstleister
So werden Risiken aus externen Abhängigkeiten reduziert.
6. Tests und Übungen der IKT-Bereitschaft
Die Wirksamkeit der IKT-Bereitschaft muss regelmäßig überprüft werden:
Durchführung von Notfalltests oder Wiederherstellungsübungen
Überprüfung der Erreichbarkeit von RTO- und RPO-Zielen
Bewertung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen
Dokumentation von Ergebnissen und Abweichungen
Tests sind essenziell, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
7. Schulung und Sensibilisierung
Beteiligte Mitarbeitende müssen auf ihre Aufgaben vorbereitet sein:
Schulungen zu Notfall- und Wiederherstellungsprozessen
klare Rollen- und Aufgabenbeschreibungen
Sensibilisierung für Informationssicherheitsanforderungen im Notfall
regelmäßige Auffrischungen und Übungen
Dies stellt eine koordinierte Umsetzung sicher.
8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Alle Aspekte der IKT-Bereitschaft müssen dokumentiert werden:
Notfall- und Wiederherstellungspläne
Ergebnisse von Tests und Übungen
identifizierte Schwachstellen und Maßnahmen
Integration in Management Reviews und Verbesserungsprozesse
So bleibt die IKT-Bereitschaft dauerhaft wirksam und aktuell.
Zusammenfassung
A 5.30 fordert, dass Organisationen ihre IKT-Bereitschaft systematisch planen und umsetzen, um die Business Continuity zu unterstützen. Durch die Identifikation kritischer IKT-Ressourcen, Abstimmung mit Business-Continuity-Anforderungen, Planung von Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen, regelmäßige Tests sowie kontinuierliche Verbesserung wird sichergestellt, dass IKT-Ausfälle die Geschäftsfortführung nicht unkontrolliert beeinträchtigen. Das Control ist ein zentraler Baustein für Resilienz und Verfügbarkeit im Informationssicherheitsmanagementsystem.