Ein wirksamer Maßregelungsprozess ist notwendig, um Verstöße gegen Informationssicherheitsanforderungen konsequent, fair und nachvollziehbar zu behandeln. Ohne klar definierte Regelungen besteht das Risiko, dass Sicherheitsverstöße nicht angemessen adressiert werden oder Maßnahmen uneinheitlich und willkürlich erfolgen. Dieses Control stellt sicher, dass Verstöße gegen Informationssicherheitsrichtlinien systematisch bewertet und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Zweck des Controls
A 6.4 soll gewährleisten, dass Verstöße gegen Informationssicherheitsanforderungen angemessen, verhältnismäßig und rechtskonform behandelt werden. Ziel ist es, die Einhaltung von Informationssicherheitsrichtlinien zu fördern, Wiederholungen von Verstößen zu vermeiden und eine klare Signalwirkung für sicherheitsbewusstes Verhalten zu setzen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung eines Maßregelungsrahmens
Organisationen müssen einen klaren Rahmen für den Maßregelungsprozess definieren, insbesondere:
Definition von Verstößen gegen Informationssicherheitsanforderungen
Abgrenzung zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten
Grundsätze für angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen
Integration in bestehende Personal- und Compliance-Prozesse
Der Rahmen muss dokumentiert und bekannt sein.
2. Transparenz und Kommunikation
Mitarbeitende müssen über den Maßregelungsprozess informiert sein:
klare Kommunikation der geltenden Regeln und Konsequenzen
Integration in Richtlinien, Schulungen und Awareness-Maßnahmen
transparente Darstellung des Vorgehens bei Verstößen
Hinweis auf Meldewege und Ansprechpersonen
Transparenz stärkt Akzeptanz und Prävention.
3. Untersuchung von Verstößen
Festgestellte oder gemeldete Verstöße müssen geprüft werden:
sachliche und objektive Untersuchung des Sachverhalts
Ermittlung von Ursachen und Umständen
Einbindung relevanter Stellen (z. B. HR, Informationssicherheit, Recht)
Wahrung der Rechte der betroffenen Personen
Die Untersuchung muss fair und nachvollziehbar erfolgen.
4. Bewertung und Entscheidung über Maßnahmen
Auf Basis der Untersuchung müssen geeignete Maßnahmen festgelegt werden:
Bewertung der Schwere des Verstoßes
Berücksichtigung von Vorsatz, Fahrlässigkeit und Auswirkungen
Auswahl angemessener disziplinarischer oder organisatorischer Maßnahmen
Dokumentation der Entscheidung
Maßnahmen müssen verhältnismäßig und konsistent sein.
Einbindung zuständiger Stellen für die Durchführung
Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit
Kommunikation der Maßnahmen an betroffene Personen
Überwachung der Umsetzung
Eine konsequente Umsetzung erhöht die Wirksamkeit.
6. Schutz vor Benachteiligung
Der Maßregelungsprozess muss fair gestaltet sein:
Schutz vor willkürlicher oder ungerechtfertigter Benachteiligung
Wahrung von Vertraulichkeit
Möglichkeit zur Stellungnahme der betroffenen Person
Einhaltung arbeits- und datenschutzrechtlicher Vorgaben
Dies stärkt Vertrauen in den Prozess.
7. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Alle Schritte des Maßregelungsprozesses müssen dokumentiert werden:
Beschreibung des Verstoßes
Ergebnisse der Untersuchung
getroffene Entscheidungen und Maßnahmen
beteiligte Rollen und Zeitpunkte
Die Dokumentation muss geschützt und vertraulich behandelt werden.
8. Prävention und kontinuierliche Verbesserung
Erkenntnisse aus Maßregelungsverfahren müssen zur Verbesserung genutzt werden:
Analyse wiederkehrender Verstöße
Anpassung von Richtlinien oder Schulungsmaßnahmen
Sensibilisierung betroffener Bereiche
Integration in Management Reviews
So trägt der Maßregelungsprozess zur Prävention bei.
Zusammenfassung
A 6.4 fordert, dass Organisationen einen klar definierten, fairen und rechtskonformen Maßregelungsprozess für Verstöße gegen Informationssicherheitsanforderungen etablieren. Durch transparente Regelungen, objektive Untersuchungen, verhältnismäßige Maßnahmen, sorgfältige Dokumentation und Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse wird die Einhaltung von Informationssicherheitsanforderungen gestärkt und das Sicherheitsbewusstsein nachhaltig gefördert. Das Control ist ein wichtiger Bestandteil einer wirksamen Sicherheits- und Compliance-Kultur.