Anhang A 6.6 Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument zum Schutz sensibler Informationen und geistiger Werte einer Organisation. Ohne klare vertragliche Regelungen besteht das Risiko, dass vertrauliche Informationen unbefugt offengelegt, genutzt oder weitergegeben werden. Dieses Control stellt sicher, dass geeignete Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen und wirksam umgesetzt werden.


Zweck des Controls

A 6.6 soll gewährleisten, dass Mitarbeitende und externe Parteien zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ziel ist es, sensible Informationen, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und andere schützenswerte Informationen vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung zu schützen und rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken zu minimieren.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Identifikation von Parteien mit Vertraulichkeitsbedarf

Organisationen müssen festlegen, für welche Personen oder Parteien Vertraulichkeitsvereinbarungen erforderlich sind, insbesondere:

  • Mitarbeitende und Führungskräfte
  • externe Berater, Dienstleister und Lieferanten
  • temporäre oder projektbezogene Mitarbeitende
  • Partner und Kooperationsunternehmen

Die Identifikation muss risikoorientiert erfolgen.


2. Abschluss geeigneter Vertraulichkeitsvereinbarungen

Geeignete Vereinbarungen müssen abgeschlossen werden:

  • individuelle oder standardisierte Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Integration in Arbeits- oder Dienstverträge
  • projekt- oder aufgabenbezogene Vereinbarungen
  • Regelungen vor Beginn des Informationsaustauschs

Die Vereinbarungen müssen rechtlich wirksam sein.


3. Definition des Geltungsbereichs und der Inhalte

Vertraulichkeitsvereinbarungen müssen klare Inhalte regeln, insbesondere:

  • Definition vertraulicher Informationen
  • Zweck und zulässige Nutzung
  • Pflichten zur Sicherung und zum Schutz der Informationen
  • Regelungen zur Weitergabe an Dritte
  • Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung

Klare Definitionen vermeiden Missverständnisse.


4. Berücksichtigung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen

Die Vereinbarungen müssen geltendem Recht entsprechen:

  • arbeitsrechtliche Vorgaben
  • datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • branchenspezifische oder internationale Anforderungen

Die rechtliche Konformität ist sicherzustellen.


5. Kommunikation und Anerkennung der Verpflichtungen

Die Verpflichtungen müssen den betroffenen Personen bekannt sein:

  • Erläuterung der Inhalte und Pflichten
  • Bestätigung der Kenntnisnahme und Zustimmung
  • Integration in Onboarding- und Projektprozesse
  • Bereitstellung aktueller Vereinbarungen

Nur bekannte Verpflichtungen können eingehalten werden.


6. Überwachung der Einhaltung

Die Einhaltung von Vertraulichkeitsvereinbarungen muss überwacht werden:

  • Kontrolle des Umgangs mit vertraulichen Informationen
  • Erkennung und Behandlung von Verstößen
  • Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Verstößen
  • Dokumentation der Vorfälle

So werden Risiken frühzeitig erkannt.


7. Umgang mit Beendigung oder Vertragsänderungen

Bei Beendigung oder Änderung von Verträgen müssen Vertraulichkeitsaspekte berücksichtigt werden:

  • Fortgeltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen
  • Rückgabe oder sichere Vernichtung vertraulicher Informationen
  • Entzug von Zugriffsrechten
  • Dokumentation der Maßnahmen

Dies schützt Informationen auch nach Vertragsende.


8. Dokumentation und Nachweisführung

Vertraulichkeitsvereinbarungen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden:

  • Archivierung der abgeschlossenen Vereinbarungen
  • Nachweise über Anerkennung und Gültigkeit
  • Dokumentation von Änderungen oder Ergänzungen
  • Schutz vertraulicher Vertragsinhalte

Diese Nachweise sind wichtig für Audits und rechtliche Verfahren.


Zusammenfassung

A 6.6 fordert, dass Organisationen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen systematisch einsetzen, um sensible Informationen zu schützen. Durch klare Definitionen, rechtssichere Vereinbarungen, transparente Kommunikation, Überwachung der Einhaltung sowie geregelten Umgang bei Vertragsbeendigung wird sichergestellt, dass Vertraulichkeit nachhaltig gewahrt bleibt. Das Control ist ein wesentlicher Baustein für den Schutz von Informationen, Vertrauen und rechtliche Absicherung im Informationssicherheitsmanagementsystem.