Anhang A 6.8 Meldung von Informationssicherheitsereignissen
A 6.8 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu A 6.8 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Wie meldet ein Mitarbeitender einen Verdachtsfall?“
Der Weg muss allen bekannt und niedrigschwellig sein. Wenn erst die Führungskraft gefragt werden muss, wird nicht gemeldet.
„Wie schnell muss gemeldet werden?“
Ohne Zeitvorgabe verstreichen die Stunden, die für Meldefristen nach DSGVO und NIS-2 zählen.
„Was passiert mit einer Meldung, die sich als harmlos erweist?“
Wer Fehlalarme sanktioniert, bekommt keine Meldungen mehr. Der Auditor fragt gezielt nach der Fehlerkultur.
„Wie viele Meldungen hatten Sie im letzten Jahr?“
Null Meldungen ist kein gutes Zeichen, sondern ein Hinweis darauf, dass der Kanal nicht genutzt wird.
Das Dokument dazu
A 6.8-1 Meldeverfahren zu Informationssicherheitsereignissen
Meldeweg mit Ansprechpartner, Frist und Erreichbarkeit · Beispiele meldepflichtiger Ereignisse · Umgang mit Fehlalarmen und Übergang ins Vorfall-Management. In der ISMS-Plattform entsteht das Dokument aus Ihren Angaben und ist mit dem Control und seinen Nachweisen verknüpft.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

