Anhang A 8.17 Uhrensynchronisation

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Eine korrekte und konsistente Zeitbasis ist für die Informationssicherheit von zentraler Bedeutung. Abweichende Systemzeiten können die Auswertung von Protokollen, die Analyse von Sicherheitsvorfällen sowie die Nachvollziehbarkeit von Ereignissen erheblich beeinträchtigen. Dieses Control stellt sicher, dass alle relevanten Systeme über eine einheitliche und zuverlässige Uhrzeit verfügen.


Zweck des Controls

A 8.17 soll gewährleisten, dass die Systemzeiten von informationsverarbeitenden Einrichtungen synchronisiert sind. Ziel ist es, eine konsistente zeitliche Zuordnung von Ereignissen sicherzustellen, die Analyse von Sicherheitsvorfällen zu ermöglichen und die Integrität von Protokoll- und Überwachungsdaten zu gewährleisten.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Festlegung einer einheitlichen Zeitquelle

Organisationen müssen eine oder mehrere vertrauenswürdige Zeitquellen festlegen, insbesondere:

  • interne Zeitserver
  • externe Referenzzeitquellen
  • standardisierte Zeitprotokolle
  • redundante Zeitquellen zur Ausfallsicherheit

Die Zeitquelle muss dokumentiert sein.


2. Synchronisation aller relevanten Systeme

Alle relevanten informationsverarbeitenden Systeme müssen synchronisiert werden:

  • Server und Netzkomponenten
  • Endpunktgeräte
  • sicherheitsrelevante Systeme
  • Protokollierungs- und Überwachungssysteme

So wird eine einheitliche Zeitbasis gewährleistet.


3. Einsatz geeigneter Synchronisationsmechanismen

Geeignete technische Mechanismen müssen eingesetzt werden:

  • Nutzung standardisierter Zeitprotokolle
  • automatisierte Synchronisation
  • regelmäßige Aktualisierung der Systemzeit
  • Schutz vor Manipulation der Zeitdaten

Dies stellt Genauigkeit und Zuverlässigkeit sicher.


4. Überwachung der Zeitsynchronisation

Die Zeitsynchronisation muss überwacht werden:

  • Erkennung von Abweichungen
  • Festlegung zulässiger Toleranzen
  • Alarmierung bei Überschreitung
  • regelmäßige Überprüfung der Synchronisation

So werden Probleme frühzeitig erkannt.


5. Schutz der Zeitquellen und Zeitdienste

Zeitquellen und -dienste müssen geschützt werden:

  • Zugriffsbeschränkungen
  • Schutz vor Manipulation oder Ausfall
  • Absicherung der Kommunikationswege
  • Trennung von administrativen Zugängen

Dies verhindert gezielte Angriffe.


6. Berücksichtigung bei Protokollierung und Überwachung

Die Zeitsynchronisation muss in Sicherheitsprozesse integriert sein:

  • Konsistente Zeitstempel in Protokollen
  • korrekte Korrelation von Ereignissen
  • Unterstützung forensischer Analysen
  • Abstimmung mit Überwachungssystemen

So wird eine zuverlässige Analyse ermöglicht.


7. Dokumentation und Verantwortlichkeiten

Die Regelungen zur Uhrensynchronisation müssen dokumentiert sein:

  • definierte Zeitquellen
  • Synchronisationsverfahren
  • Verantwortlichkeiten
  • Notfallmaßnahmen bei Ausfall

Die Dokumentation unterstützt Nachvollziehbarkeit.


8. Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung

Die Uhrensynchronisation muss regelmäßig überprüft werden:

  • Bewertung der Wirksamkeit
  • Anpassung an neue Systeme oder Anforderungen
  • Analyse von Vorfällen mit Zeitbezug
  • Integration von Verbesserungen

So bleibt die Synchronisation zuverlässig.


Zusammenfassung

A 8.17 fordert, dass Organisationen eine einheitliche und zuverlässige Uhrensynchronisation für informationsverarbeitende Systeme sicherstellen. Durch die Festlegung vertrauenswürdiger Zeitquellen, Synchronisation aller relevanten Systeme, Überwachung von Abweichungen sowie Integration in Protokollierungs- und Überwachungsprozesse wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Ereignisse zeitlich korrekt nachvollzogen werden können. Das Control ist ein wesentlicher Bestandteil der technischen Sicherheitsmaßnahmen im Informationssicherheitsmanagementsystem.


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