Klausel 6.1.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
Klausel 6.1.1 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 6.1.1 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Wie haben Sie Risiken und Chancen bestimmt?“
Die Norm nennt beides. Chancen werden regelmäßig vergessen – und genau danach wird gefragt.
„Welche Ergebnisse soll Ihr ISMS erreichen?“
Klausel 6.1.1 a) verlangt, dass das ISMS seine beabsichtigten Ergebnisse erreicht. Ohne benanntes Ergebnis lässt sich Wirksamkeit nicht prüfen.
„Wie sind die Maßnahmen in die ISMS-Prozesse integriert?“
Maßnahmen, die nur in einer Liste stehen, erfüllen 6.1.1 nicht. Sie müssen in den laufenden Prozessen verankert sein.
„Wie bewerten Sie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen?“
Die Norm verlangt die Bewertung der Wirksamkeit. Der häufigste Befund: umgesetzt ja, bewertet nein.
Das Dokument dazu
6.1.2-1 Risiko-Assessment und Risikobehandlungsmethodik
Vorgehen zur Bestimmung von Risiken und Chancen · beabsichtigte Ergebnisse des ISMS · Verankerung der Maßnahmen in den Prozessen und ihre Wirksamkeitsbewertung. In der ISMS-Plattform entsteht es aus Ihren Angaben – gemeinsam mit 6.1.3-1 ISMS-Register und Erklärung zur Anwendbarkeit.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

