Änderungen innerhalb der Organisation, an Prozessen, Systemen oder Rahmenbedingungen können erhebliche Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) haben. Ungeplante oder unzureichend bewertete Änderungen stellen ein Risiko für die Wirksamkeit des ISMS dar. Diese Klausel stellt sicher, dass Änderungen am ISMS systematisch geplant, bewertet und kontrolliert umgesetzt werden.
Zweck der Klausel
Klausel 6.3 soll gewährleisten, dass Änderungen am ISMS strukturiert und kontrolliert erfolgen. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die Informationssicherheit zu vermeiden, die Kontinuität des ISMS sicherzustellen und die beabsichtigten Ergebnisse des ISMS auch bei Veränderungen zu erreichen.
Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen
Die Identifikation ist Grundlage für die Planung.
2. Bewertung der Auswirkungen von Änderungen
Vor der Umsetzung müssen Änderungen bewertet werden:
Auswirkungen auf Informationssicherheitsrisiken
Einfluss auf bestehende Sicherheitsmaßnahmen
Auswirkungen auf Ziele und Prozesse des ISMS
Abhängigkeiten zu anderen Änderungen oder Projekten
Die Bewertung muss dokumentiert erfolgen.
3. Sicherstellung der Integrität des ISMS
Bei Änderungen muss sichergestellt werden, dass:
die Wirksamkeit des ISMS erhalten bleibt
keine unbeabsichtigten Sicherheitslücken entstehen
bestehende Kontrollen weiterhin greifen
neue Risiken angemessen behandelt werden
So bleibt das ISMS stabil.
4. Planung der Umsetzung
Die Umsetzung von Änderungen muss geplant werden:
Festlegung von Verantwortlichkeiten
Definition von Zeitrahmen und Ressourcen
Koordination mit relevanten Bereichen
Planung von Tests oder Übergangsmaßnahmen
Eine strukturierte Planung reduziert Risiken.
5. Integration in bestehende Prozesse
Änderungen am ISMS müssen in bestehende Prozesse integriert werden:
Abstimmung mit Änderungs- und Projektmanagement
Berücksichtigung im Risikomanagement
Verzahnung mit operativen Abläufen
Nutzung vorhandener Governance-Strukturen
Dies vermeidet Doppelstrukturen.
6. Kommunikation von Änderungen
Geplante Änderungen müssen kommuniziert werden:
Information betroffener Rollen und Bereiche
Klarstellung von neuen Anforderungen oder Zuständigkeiten
Einbindung der Führungsebene
Bereitstellung relevanter Dokumentationen
Transparente Kommunikation erhöht Akzeptanz.
7. Überprüfung nach Umsetzung
Nach der Umsetzung müssen Änderungen überprüft werden:
Bewertung der Zielerreichung
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Identifikation von Abweichungen
Ableitung von Korrekturmaßnahmen
So wird die Wirksamkeit sichergestellt.
8. Dokumentation und Nachweisführung
Änderungen und deren Planung müssen dokumentiert sein:
Beschreibung der Änderung
Bewertung der Auswirkungen
Entscheidungen und Freigaben
Nachweise zur Umsetzung und Überprüfung
Die Dokumentation ist auditrelevant.
Zusammenfassung
Klausel 6.3 fordert, dass Organisationen Änderungen am Informationssicherheitsmanagementsystem systematisch planen und steuern. Durch die frühzeitige Identifikation von Änderungen, Bewertung ihrer Auswirkungen, strukturierte Umsetzung sowie anschließende Überprüfung wird sichergestellt, dass das ISMS auch bei Veränderungen wirksam bleibt. Diese Klausel unterstützt die Stabilität, Anpassungsfähigkeit und kontinuierliche Verbesserung des ISMS nach ISO/IEC 27001:2022.
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