Klausel 7.2 Kompetenz
Klausel 7.2 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 7.2 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Welche Kompetenzen brauchen Ihre ISMS-Rollen?“
Erst das Soll, dann der Nachweis. Ohne definiertes Anforderungsprofil lässt sich Kompetenz nicht belegen.
„Womit belegen Sie die Kompetenz der handelnden Personen?“
Zeugnisse, Schulungen oder Erfahrung – die Norm lässt offen, womit. Aber dokumentierte Information muss vorliegen.
„Was haben Sie getan, als Kompetenz fehlte?“
Klausel 7.2 c) verlangt Maßnahmen bei Lücken. Genau hier wird es im Audit konkret.
„Wie wirksam waren diese Maßnahmen?“
Die Norm verlangt die Bewertung der Wirksamkeit. Eine Teilnahmebestätigung allein beantwortet das nicht.
Das Dokument dazu
7.2-1 Verfahren zur Entwicklung der Informationssicherheitskompetenz
Anforderungsprofile je ISMS-Rolle · Nachweise über Ausbildung, Schulung und Erfahrung · Maßnahmen bei Kompetenzlücken und deren Bewertung. In der ISMS-Plattform sind Schulungen mit automatischem Teilnahme-Tracking hinterlegt.
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