Die Wirksamkeit des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) hängt maßgeblich von den Kompetenzen der Personen ab, die Aufgaben mit Einfluss auf die Informationssicherheit ausführen. Fehlende oder unzureichende Kenntnisse können dazu führen, dass Sicherheitsmaßnahmen falsch umgesetzt, Risiken nicht erkannt oder Vorfälle nicht angemessen behandelt werden. Diese Klausel stellt sicher, dass relevante Personen kompetent sind und ihre Aufgaben wirksam erfüllen können.
Zweck der Klausel
Klausel 7.2 soll gewährleisten, dass Personen, die Aufgaben mit Einfluss auf die Informationssicherheit ausführen, über die erforderliche Kompetenz verfügen. Ziel ist es, durch geeignete Qualifikation, Schulung und Erfahrung die Wirksamkeit des ISMS sicherzustellen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Ermittlung erforderlicher Kompetenzen
Die Organisation muss die notwendigen Kompetenzen bestimmen, insbesondere für:
Rollen im ISMS
sicherheitsrelevante Aufgaben und Prozesse
Entscheidungs- und Führungsfunktionen
technische und organisatorische Sicherheitsaufgaben
Die Anforderungen müssen dokumentiert sein.
2. Bewertung bestehender Kompetenzen
Bestehende Kompetenzen müssen bewertet werden:
Qualifikationen und Ausbildung
praktische Erfahrung
Kenntnisse relevanter Richtlinien und Prozesse
Fähigkeit zur Umsetzung von Sicherheitsanforderungen
So werden Kompetenzlücken erkannt.
3. Planung und Durchführung von Maßnahmen
Zur Schließung von Kompetenzlücken müssen Maßnahmen geplant werden:
Schulungen und Weiterbildungen
On-the-Job-Training
Coaching oder Mentoring
Nutzung externer Schulungsangebote
Die Maßnahmen müssen angemessen sein.
4. Sicherstellung der Wirksamkeit von Maßnahmen
Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft werden:
Erfolgskontrollen
Feedback der Teilnehmenden
Beobachtung der Aufgabenwahrnehmung
Bewertung im Rahmen von Audits
So wird sichergestellt, dass Kompetenz aufgebaut wird.
5. Berücksichtigung externer Personen
Auch externe Personen müssen kompetent sein:
Dienstleister und Berater
externe Auditoren
ausgelagerte Funktionen
Die Organisation muss deren Kompetenz sicherstellen oder nachweisen lassen.
6. Sensibilisierung für Informationssicherheit
Neben Fachkompetenz ist Sensibilisierung erforderlich:
Verständnis für Risiken und Bedrohungen
Kenntnis sicherheitsrelevanter Verhaltensregeln
Bewusstsein für Meldepflichten
Förderung einer Sicherheitskultur
Sensibilisierung ergänzt formale Kompetenz.
7. Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Kompetenz
Kompetenzen müssen aktuell gehalten werden:
regelmäßige Auffrischungsschulungen
Berücksichtigung neuer Bedrohungen
Anpassung an technologische Entwicklungen
Weiterentwicklung im Rahmen der ISMS-Verbesserung
So bleibt das ISMS wirksam.
8. Dokumentation und Nachweisführung
Kompetenzen und Maßnahmen müssen dokumentiert sein:
Qualifikations- und Schulungsnachweise
Kompetenzprofile für Rollen
Nachweise über durchgeführte Maßnahmen
Bewertungen der Wirksamkeit
Die Dokumentation ist auditrelevant.
Zusammenfassung
Klausel 7.2 fordert, dass Organisationen sicherstellen, dass Personen mit Aufgaben im Bereich der Informationssicherheit über die erforderliche Kompetenz verfügen. Durch die systematische Ermittlung von Kompetenzanforderungen, gezielte Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit wird die Grundlage für ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem geschaffen. Diese Klausel ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die nachhaltige Umsetzung der ISO/IEC 27001:2022.