Klausel 7.3 Bewusstsein

(nach ISO/IEC 27001:2022)

Informationssicherheit kann nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn alle Personen, die für oder im Auftrag der Organisation tätig sind, sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Fehlendes Bewusstsein für Informationssicherheitsanforderungen gehört zu den häufigsten Ursachen für Sicherheitsvorfälle. Diese Klausel stellt sicher, dass ein angemessenes Bewusstsein für Informationssicherheit organisationsweit geschaffen und aufrechterhalten wird.


Zweck der Klausel

Klausel 7.3 soll gewährleisten, dass alle relevanten Personen die Bedeutung der Informationssicherheit verstehen und sich ihrer Rolle im ISMS bewusst sind. Ziel ist es, sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern und Risiken durch menschliche Fehlhandlungen zu reduzieren.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Bewusstsein für die Informationssicherheitspolitik

Alle Personen müssen sich der Informationssicherheitspolitik bewusst sein, insbesondere:

  • Zweck und Zielsetzung der Policy
  • grundlegende Sicherheitsprinzipien
  • Bedeutung der Policy für den Arbeitsalltag
  • persönliche Verantwortung

Die Policy muss verständlich kommuniziert werden.


2. Bewusstsein für die eigene Rolle im ISMS

Personen müssen ihre Rolle im ISMS kennen:

  • individuelle Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Informationssicherheit
  • Einhaltung von Richtlinien und Verfahren
  • Meldepflichten bei Sicherheitsereignissen

So wird persönliches Verantwortungsbewusstsein gestärkt.


3. Bewusstsein für Risiken und Bedrohungen

Die Organisation muss das Bewusstsein für Risiken fördern:

  • typische Bedrohungen wie Phishing oder Social Engineering
  • Risiken durch unsachgemäßen Umgang mit Informationen
  • Auswirkungen von Sicherheitsverstößen
  • aktuelle Bedrohungslagen

Dies erhöht die Aufmerksamkeit im Alltag.


4. Bewusstsein für Konsequenzen bei Verstößen

Personen müssen die Konsequenzen kennen:

  • Auswirkungen auf die Organisation
  • mögliche rechtliche oder vertragliche Folgen
  • interne Maßnahmen bei Verstößen
  • Reputations- und Vertrauensverluste

Transparenz wirkt präventiv.


5. Durchführung von Awareness-Maßnahmen

Zur Förderung des Bewusstseins müssen Maßnahmen durchgeführt werden:

  • regelmäßige Awareness-Kampagnen
  • Schulungen und Unterweisungen
  • Informationsmaterialien
  • praxisnahe Beispiele und Szenarien

Die Maßnahmen müssen zielgruppengerecht sein.


6. Einbindung externer Personen

Auch externe Personen müssen berücksichtigt werden:

  • Dienstleister und Partner
  • Zeitarbeitskräfte
  • externe Berater

Das Bewusstsein muss dem jeweiligen Zugriff und Risiko entsprechen.


7. Überprüfung der Wirksamkeit

Die Organisation muss prüfen, ob Awareness-Maßnahmen wirksam sind:

  • Feedback und Befragungen
  • Tests oder Simulationen
  • Auswertung von Vorfällen
  • Ergebnisse interner Audits

So können Maßnahmen verbessert werden.


8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung

Awareness-Aktivitäten müssen dokumentiert und weiterentwickelt werden:

  • Schulungs- und Teilnahme­nachweise
  • Inhalte und Zeitpunkte der Maßnahmen
  • Bewertung der Wirksamkeit
  • Anpassung bei neuen Risiken

Die Dokumentation ist auditrelevant.


Zusammenfassung

Klausel 7.3 fordert, dass Organisationen ein angemessenes Bewusstsein für Informationssicherheit schaffen und aufrechterhalten. Durch gezielte Awareness-Maßnahmen, klare Kommunikation von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit wird sichergestellt, dass Informationssicherheit im täglichen Handeln verankert ist. Diese Klausel ist ein zentraler Baustein zur Reduzierung menschlicher Risiken im ISMS nach ISO/IEC 27001:2022.


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