Klausel 8.2 Informationssicherheitsbewertung
Klausel 8.2 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 8.2 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„In welchen Abständen führen Sie die Risikobewertung durch?“
Die Norm verlangt geplante Abstände. „Bei Bedarf" ist kein Abstand und wird als Abweichung geführt.
„Was löst eine außerplanmäßige Bewertung aus?“
Wesentliche Änderungen müssen eine Bewertung auslösen – neuer Standort, neuer Cloud-Dienst, neue Rechtslage.
„Wo sind die Ergebnisse dokumentiert?“
Klausel 8.2 verlangt dokumentierte Information über die Ergebnisse. Eine Tabelle ohne Datum und Verantwortlichen genügt nicht.
„Wie vergleichbar sind Ihre Ergebnisse über die Jahre?“
Wenn Skalen oder Kriterien zwischenzeitlich gewechselt haben, ist der Vergleich hin – und die Entwicklung nicht belegbar.
Das Dokument dazu
8.2-1 Informationssicherheitsrisikobewertung
Turnus und Auslöser für Bewertungen · Durchführung nach den festgelegten Kriterien · Dokumentation der Ergebnisse mit Datum und Verantwortlichem. In der ISMS-Plattform bleiben frühere Stände erhalten und vergleichbar.
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