Klausel 10.2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
(nach ISO/IEC 27001:2022)
Nichtkonformitäten im Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) können aus Abweichungen von normativen Anforderungen, internen Vorgaben oder gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Diese Klausel stellt sicher, dass solche Abweichungen systematisch erkannt, analysiert und nachhaltig behoben werden, um Wiederholungen zu vermeiden und die Wirksamkeit des ISMS sicherzustellen.
Zweck der Klausel
Klausel 10.2 soll gewährleisten, dass Organisationen angemessen auf Nichtkonformitäten reagieren und wirksame Korrekturmaßnahmen umsetzen. Ziel ist es, Ursachen zu beseitigen, negative Auswirkungen zu minimieren und das ISMS kontinuierlich zu verbessern.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Erkennen und Melden von Nichtkonformitäten
Nichtkonformitäten müssen erkannt und gemeldet werden, insbesondere durch:
interne und externe Audits
Überwachung und Messung
Sicherheitsvorfälle
Rückmeldungen interessierter Parteien
Eine frühzeitige Erkennung ist entscheidend.
2. Reaktion auf Nichtkonformitäten
Bei Auftreten einer Nichtkonformität muss die Organisation reagieren:
sofortige Korrektur zur Begrenzung der Auswirkungen
Bewertung der Folgen für Informationssicherheit
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Anforderungen
Information relevanter Stellen
Schnelles Handeln reduziert Risiken.
3. Analyse der Ursachen
Die Ursachen der Nichtkonformität müssen ermittelt werden:
systematische Ursachenanalyse
Betrachtung organisatorischer, technischer und menschlicher Faktoren
Identifikation von Prozess- oder Kontrollschwächen
Nutzung geeigneter Analysemethoden
Ursachenanalyse ist Grundlage nachhaltiger Maßnahmen.
4. Festlegung von Korrekturmaßnahmen
Auf Basis der Ursachenanalyse müssen Korrekturmaßnahmen festgelegt werden:
Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen
Anpassung von Prozessen, Richtlinien oder Kontrollen
Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen
technische oder organisatorische Änderungen
Maßnahmen müssen angemessen sein.
5. Umsetzung der Korrekturmaßnahmen
Die festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt werden:
innerhalb definierter Zeitrahmen
durch verantwortliche Personen
unter Bereitstellung geeigneter Ressourcen
mit dokumentierter Umsetzung
Die Umsetzung muss nachvollziehbar sein.
6. Bewertung der Wirksamkeit
Die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen muss überprüft werden:
Überprüfung, ob die Ursache beseitigt wurde
Bewertung der nachhaltigen Wirkung
Erkennung möglicher Nebenwirkungen
Anpassung bei unzureichender Wirksamkeit
Wirksamkeit ist entscheidend für Nachhaltigkeit.
7. Aktualisierung des ISMS
Bei Bedarf muss das ISMS angepasst werden:
Aktualisierung von Risikobewertungen
Anpassung von Richtlinien und Verfahren
Überarbeitung von Kontrollen
Berücksichtigung in Schulungen und Awareness
So wird das ISMS weiterentwickelt.
8. Dokumentation und Nachweisführung
Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen müssen dokumentiert sein:
Beschreibung der Nichtkonformität
Ergebnisse der Ursachenanalyse
festgelegte und umgesetzte Maßnahmen
Bewertung der Wirksamkeit
Die Dokumentation ist auditrelevant.
Zusammenfassung
Klausel 10.2 fordert, dass Organisationen Nichtkonformitäten systematisch behandeln und wirksame Korrekturmaßnahmen umsetzen. Durch frühzeitige Erkennung, strukturierte Ursachenanalyse, gezielte Maßnahmenplanung, konsequente Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung wird sichergestellt, dass Abweichungen nachhaltig beseitigt und Wiederholungen vermieden werden. Diese Klausel schließt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 ab.