Hinweisgeberschutz
rechtssicher umsetzen
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle. Mit iso-easy integrieren Sie den Hinweisgeberschutz nahtlos in Ihr Compliance-System.
Braucht Ihr Unternehmen einen Meldekanal?
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle hängt von der Beschäftigtenanzahl ab.
Seit 02. Juli 2023
Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen bereits einen internen Meldekanal betreiben.
Jetzt PflichtSeit 17. Dezember 2023
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen ebenfalls eine interne Meldestelle eingerichtet haben.
Jetzt PflichtUnabhängig von der Größe ebenfalls betroffen:
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute
- Unternehmen im Bereich Geldwäscheprävention
- Börsennotierte Unternehmen
Drei Wege für Hinweisgeber
Das HinSchG sieht ein dreistufiges Meldesystem vor — intern hat Vorrang.
Interner Meldekanal
Bevorzugter Weg: Meldung über die interne Meldestelle des Unternehmens. Kann schriftlich, mündlich oder persönlich erfolgen.
Externer Meldekanal
Meldung an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder branchenspezifische Stellen (BaFin, BKartA).
Offenlegung
Nur als letztes Mittel: öffentliche Offenlegung, wenn zuvor kein Meldekanal innerhalb der Frist reagiert hat.
Was das HinSchG von Ihnen verlangt
Die wichtigsten Pflichten für Beschäftigungsgeber
Interne Meldestelle einrichten (§ 12)
Schriftliche, mündliche und persönliche Meldemöglichkeiten anbieten. Kann intern oder durch Dritte betrieben werden.
Unabhängige Meldestellenbeauftragte (§ 15)
Die mit der Bearbeitung betrauten Personen müssen unabhängig sein und dürfen keinen Interessenkonflikten unterliegen.
Vertraulichkeit wahren (§ 8)
Die Identität der hinweisgebenden Person muss vertraulich behandelt werden. Weitergabe nur in Ausnahmefällen.
Fristen einhalten (§ 17)
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen. Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.
Dokumentation (§ 11)
Alle Meldungen müssen dokumentiert und 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.
Repressalienverbot (§ 36)
Hinweisgeber dürfen nicht benachteiligt werden: keine Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder sonstige Vergeltungsmaßnahmen.
Bis zu €50.000 Bußgeld
Für das Nichteinrichten einer internen Meldestelle, Behinderung von Meldungen oder Verstoß gegen die Vertraulichkeit.
Schadensersatzpflicht
Hinweisgeber haben Anspruch auf Schadensersatz bei Repressalien — mit Beweislastumkehr zugunsten der hinweisgebenden Person.
Vom Hinweis zur Maßnahme
Meldung wird eingereicht
Hinweisgeber meldet einen Verstoß über den internen Meldekanal — schriftlich, mündlich oder persönlich.
Eingangsbestätigung
Die Meldestelle bestätigt den Eingang der Meldung und informiert über das weitere Verfahren.
Stichhaltigkeit prüfen
Die Meldestellenbeauftragten prüfen die Meldung auf Stichhaltigkeit und leiten ggf. Folgemaßnahmen ein.
Rückmeldung an Hinweisgeber
Information über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen und Begründung der getroffenen Entscheidung.
Dokumentation & Archivierung
Vollständige Dokumentation des Vorgangs. Aufbewahrung für 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Vier Bausteine. Ein Weg zur Compliance.
Meldestellen-Betrieb ab €49/Monat — der günstigste Einstieg in strukturierte Compliance.
Full Service Begleitung
Komplett-Paket: Meldestelle, Prozesse, Schulung — alles HinSchG-konform.
- Meldestellen-Setup mit Plattform
- Interne Richtlinie zur Meldestelle
- Führungskräfte-Schulung
- Prozess-Dokumentation
Ready-Kit
Template-Paket für Firmen, die selbst umsetzen möchten.
- Meldestellen-Richtlinie
- Verfahrens-Dokumentation
- Mitarbeiter-Information
- Schulungs-Deck Führungskräfte
Externe Meldestelle / Ombudsperson
Neutrale Meldestelle — wir nehmen Meldungen entgegen, untersuchen, eskalieren.
- 24/7 Meldekanal (Web + Telefon)
- Anonyme & pseudonyme Meldungen
- Fallbearbeitung binnen 7 Tagen
- Jahres-Reporting für GF
Internes Audit
Für diese Norm ist kein internes Audit gesetzlich gefordert. Alternative: Meldestellen-Funktionsprüfung (siehe Add-Ons).
Zusätzlich für HinSchG
Norm-spezifische Zusatzleistungen — einzeln buchbarFührungskräfte-Schulung
Pflicht-Schulung zu Meldewegen und Beschäftigtenschutz.
Meldestellen-Funktionsprüfung
Jährlicher Test Ihrer Meldestelle auf Erreichbarkeit und Reaktionszeit.
Eskalations-Beratung bei Fällen
Juristische Einschätzung bei komplexen Meldungen.
HinSchG & ISMS — gemeinsam stärker
Ein ISMS nach ISO 27001 liefert die Infrastruktur, die das HinSchG für sichere und vertrauliche Meldekanäle benötigt.
HinSchG umsetzen mit iso-easy
Bestandsaufnahme
Bestehende Meldemöglichkeiten prüfen und Anforderungen des HinSchG analysieren.
Meldekanal einrichten
Sicheren, vertraulichen Meldekanal aufsetzen — mit Prozessen für schriftliche und mündliche Meldungen.
Prozesse & Schulung
Bearbeitungsprozesse definieren, Meldestellenbeauftragte benennen und schulen.
Betrieb & Reporting
Laufender Betrieb mit Fristenmanagement, Dokumentation und regelmäßigem Reporting.
Oder selbst umsetzen
Die ISMS-Plattform für HinSchG — und 8 weitere Normen
Digitalisieren Sie Meldekanal, Fallverwaltung und HinSchG-konforme Dokumentation in einem Multinorm-ISMS. Mit KI-Copilot, Vorlagen und Audit-Lotse — ohne externe Beraterkosten.
- Multinorm-ISMS
- KI-Copilot & Vorlagen
- Audit-Lotse
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Häufige Fragen zum HinSchG
Hinweisgeberschutz sicher umsetzen?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Meldekanal einrichten.
Ist Ihre Meldestelle rechtssicher?
Bevor Sie uns schreiben: prüfen Sie in 3 Minuten den Status Ihrer internen Meldestelle nach HinSchG. 20 Fragen, sofort Ergebnis.
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Welches Meldesystem passt? Was müssen Sie umsetzen? Persönliche Einschätzung, kein Verkaufsdruck.
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- Von Notivia GmbH, Stuttgart — seit 2019

