HinSchG-Meldestelle für Unternehmen ab 50 Beschäftigten — vertraulich, fristgerecht und dokumentiert
Wir richten Ihre interne Meldestelle ein oder betreiben sie als externer Dienstleister — mit sicherem Meldekanal, Fristenmanagement, Dokumentation, Reporting und klaren Prozessen.
- Ausgelagerte interne Meldestelle ab 99 €/Monat
- Full-Service-Setup ab 1.490 €
- 7 Tage Eingangsbestätigung · 3 Monate Rückmeldung
- Anonyme Hinweise optional möglich
- 30-Minuten-Ersteinschätzung
* Audit-Erfolg bezogen auf abgeschlossene Full-Service-Zertifizierungsprojekte seit 2019.
Diese Seite ist richtig für Sie, wenn …
- … Sie 50 oder mehr Mitarbeitende haben (HinSchG-Pflicht).
- … Sie eine interne Meldestelle einrichten oder betreiben müssen.
- … Sie Hinweisgeber rechtssicher schützen wollen.
- … Sie auf eingehende Meldungen strukturiert und fristgerecht reagieren wollen.
- … Sie wissen möchten, was HinSchG-Compliance kostet und wie lange sie dauert.
Drei Wege zur HinSchG-Compliance
Vom Meldestellen-Betrieb über Full-Service-Setup bis zum Ready-Kit für die Eigenumsetzung. Optional: Meldestellen-Funktionsprüfung ab 290 €/Jahr
Ausgelagerte interne Meldestelle
Wir betreiben Ihre interne Meldestelle als neutraler externer Dienstleister — mit vertraulichem Meldekanal, Fristenmanagement, Dokumentation und Reporting.
- 24/7 Meldekanal (Web + Telefon)
- Anonyme & pseudonyme Meldungen
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten
- Jahres-Reporting für GF
Full-Service-Begleitung
Wir richten Ihre HinSchG-Meldestelle vollständig ein: Richtlinie, Prozesse, Kommunikation, Schulung und Plattform.
- Meldestellen-Setup mit Plattform
- Interne Richtlinie zur Meldestelle
- Führungskräfte-Schulung
- Prozess-Dokumentation
Ready-Kit
Für Unternehmen, die intern selbst umsetzen möchten — mit Richtlinie, Verfahrensdokumentation, Mitarbeiterinformation und Schulungsdeck.
- Meldestellen-Richtlinie
- Verfahrens-Dokumentation
- Mitarbeiter-Information
- Schulungs-Deck Führungskräfte
Zusätzlich für HinSchG
Norm-spezifische Zusatzleistungen — einzeln buchbarFührungskräfte-Schulung
Pflicht-Schulung zu Meldewegen und Beschäftigtenschutz.
Meldestellen-Funktionsprüfung
Jährlicher Test Ihrer Meldestelle auf Erreichbarkeit und Reaktionszeit.
Eskalationsberatung bei komplexen Fällen
Einordnung, Vorgehensvorschlag und Koordination mit Rechtsberatung, falls erforderlich.
Hinweisgeberschutz in 2–4 Wochen einführen
Welches Meldesystem passt? Was müssen Sie umsetzen? Persönliche Einschätzung, kein Verkaufsdruck.
- Schnelle Antwort
- Realistische Zeit- und Kostenangaben
- Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung
- Von Notivia GmbH, Stuttgart — seit 2019
Vier Werkzeuge — jetzt sofort nutzbar
Bevor Sie Kontakt aufnehmen: Kosten kalkulieren, HinSchG-Reife prüfen, Plattform erkunden oder den Leitfaden herunterladen — kostenlos und unverbindlich.
Ist Ihre Meldestelle HinSchG-konform?
10 Fragen zu Meldekanal, Vertraulichkeit, Fristen und Repressalienschutz. In 3 Minuten Ihren Stand prüfen.
Oder selbst umsetzen
Die ISMS-Plattform mit Meldestellen-Modul
Multinorm-ISMS digitalisiert Hinweis-Aufnahme, Fallbearbeitung, Fristen-Tracking und Reporting — ideal für interne Teams, die HinSchG strukturiert umsetzen möchten.
Plattform entdeckenHinSchG-Leitfaden für den Mittelstand
Was das Gesetz verlangt, wie eine konforme Meldestelle aussieht, welche Fristen gelten — verständlich aufbereitet.
Was muss für das HinSchG umgesetzt werden?
Acht Bausteine — das ist der Pflichtkanon für eine HinSchG-konforme Meldestelle.
- Interne Meldestelle einrichten (§12)
- Vertraulichkeit & Datenschutz (§8, §9)
- Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§17)
- Folgemaßnahmen & Rückmeldung (3 Monate, §17)
- Schutz vor Repressalien (§36)
- Mitarbeiter-Information (§13)
- Dokumentation & Aufbewahrung (§11)
- Schulung & Sensibilisierung
Wir zeigen Ihnen im Erstgespräch, welche Punkte bei Ihnen bereits erfüllt sind.
Kostenlose Ersteinschätzung buchenBraucht Ihr Unternehmen einen Meldekanal?
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle hängt von der Beschäftigtenanzahl ab.
Seit 02. Juli 2023
Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen bereits einen internen Meldekanal betreiben.
Jetzt PflichtSeit 17. Dezember 2023
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen ebenfalls eine interne Meldestelle eingerichtet haben.
Jetzt PflichtUnabhängig von der Größe ebenfalls betroffen:
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute
- Unternehmen im Bereich Geldwäscheprävention
- Börsennotierte Unternehmen
Drei Wege für Hinweisgeber
Das HinSchG sieht ein dreistufiges Meldesystem vor — intern hat Vorrang.
Interner Meldekanal
Bevorzugter Weg: Meldung über die interne Meldestelle des Unternehmens. Kann schriftlich, mündlich oder persönlich erfolgen.
Externer Meldekanal
Meldung an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder branchenspezifische Stellen (BaFin, BKartA).
Offenlegung
Nur als letztes Mittel: öffentliche Offenlegung, wenn zuvor kein Meldekanal innerhalb der Frist reagiert hat.
Was das HinSchG von Ihnen verlangt
Die wichtigsten Pflichten für Beschäftigungsgeber
Interne Meldestelle einrichten (§ 12)
Schriftliche, mündliche und persönliche Meldemöglichkeiten anbieten. Kann intern oder durch Dritte betrieben werden.
Unabhängige Meldestellenbeauftragte (§ 15)
Die mit der Bearbeitung betrauten Personen müssen unabhängig sein und dürfen keinen Interessenkonflikten unterliegen.
Vertraulichkeit wahren (§ 8)
Die Identität der hinweisgebenden Person muss vertraulich behandelt werden. Weitergabe nur in Ausnahmefällen.
Fristen einhalten (§ 17)
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen. Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.
Dokumentation (§ 11)
Alle Meldungen müssen dokumentiert und 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.
Repressalienverbot (§ 36)
Hinweisgeber dürfen nicht benachteiligt werden: keine Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder sonstige Vergeltungsmaßnahmen.
Bis zu €20.000 / €50.000 Bußgeld
Bis zu €20.000 bei fehlender Meldestelle · bis zu €50.000 bei Behinderung, Repressalien oder Vertraulichkeit.
Schadensersatzpflicht
Hinweisgeber haben Anspruch auf Schadensersatz bei Repressalien — mit Beweislastumkehr zugunsten der hinweisgebenden Person.
Vom Hinweis zur Maßnahme
Meldung wird eingereicht
Hinweisgeber meldet einen Verstoß über den internen Meldekanal — schriftlich, mündlich oder persönlich.
Eingangsbestätigung
Die Meldestelle bestätigt den Eingang der Meldung und informiert über das weitere Verfahren.
Stichhaltigkeit prüfen
Die Meldestellenbeauftragten prüfen die Meldung auf Stichhaltigkeit und leiten ggf. Folgemaßnahmen ein.
Rückmeldung an Hinweisgeber
Information über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen und Begründung der getroffenen Entscheidung.
Dokumentation & Archivierung
Vollständige Dokumentation des Vorgangs. Aufbewahrung für 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
HinSchG & ISMS — gemeinsam stärker
Ein ISMS nach ISO 27001 liefert die Infrastruktur, die das HinSchG für sichere und vertrauliche Meldekanäle benötigt.
HinSchG umsetzen mit iso-easy
Bestandsaufnahme
Bestehende Meldemöglichkeiten prüfen und Anforderungen des HinSchG analysieren.
Meldekanal einrichten
Sicheren, vertraulichen Meldekanal aufsetzen — mit Prozessen für schriftliche und mündliche Meldungen.
Prozesse & Schulung
Bearbeitungsprozesse definieren, Meldestellenbeauftragte benennen und schulen.
Betrieb & Reporting
Laufender Betrieb mit Fristenmanagement, Dokumentation und regelmäßigem Reporting.







