Anhang A 5.13 Kennzeichnung von Information

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Die Kennzeichnung von Informationen unterstützt die korrekte Anwendung der Informationsklassifizierung im Arbeitsalltag. Sie schafft Transparenz über den Schutzbedarf von Informationen und hilft Mitarbeitenden sowie externen Parteien, Informationen angemessen zu behandeln. Ohne eine klare und konsistente Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass Informationen falsch genutzt, unzureichend geschützt oder unbefugt weitergegeben werden. Dieses Control stellt sicher, dass klassifizierte Informationen eindeutig und nachvollziehbar gekennzeichnet sind.


Zweck des Controls

A 5.13 soll gewährleisten, dass Informationen entsprechend ihrer Klassifizierung eindeutig gekennzeichnet werden. Ziel ist es, den Schutzbedarf von Informationen für alle Beteiligten klar erkennbar zu machen und die korrekte Anwendung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Die Kennzeichnung dient als praktische Umsetzungshilfe der Informationsklassifizierung und reduziert das Risiko von Fehlverhalten oder Missverständnissen.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Festlegung von Kennzeichnungsregeln

Organisationen müssen verbindliche Regeln für die Kennzeichnung von Informationen definieren, unter anderem:

  • welche Klassifizierungsstufen zu kennzeichnen sind
  • welche Kennzeichnungsformen zu verwenden sind
  • für welche Informationstypen eine Kennzeichnung erforderlich ist
  • in welchen Fällen Ausnahmen zulässig sind

Die Regeln müssen dokumentiert, verständlich und organisationsweit einheitlich sein.


2. Konsistenz zwischen Klassifizierung und Kennzeichnung

Die Kennzeichnung muss direkt aus der Informationsklassifizierung abgeleitet werden:

  • eindeutige Zuordnung der Kennzeichnung zur Klassifizierungsstufe
  • Vermeidung widersprüchlicher oder uneinheitlicher Kennzeichnungen
  • Sicherstellung, dass Änderungen der Klassifizierung auch die Kennzeichnung betreffen

So bleibt die Kennzeichnung jederzeit korrekt und aktuell.


3. Kennzeichnung unterschiedlicher Informationsformen

Die Kennzeichnung muss für unterschiedliche Informationsformen geeignet sein, zum Beispiel:

  • physische Dokumente (z. B. Akten, Ausdrucke)
  • elektronische Dokumente und Dateien
  • E-Mails und elektronische Kommunikation
  • Datenbanken und Anwendungen
  • Datenträger und Speichermedien

Die Organisation muss praktikable Lösungen für alle relevanten Formen festlegen.


4. Berücksichtigung technischer Möglichkeiten

Die Kennzeichnung sollte durch technische Mittel unterstützt werden, soweit möglich:

  • automatische Kennzeichnung in Dokumentenmanagementsystemen
  • Nutzung von Metadaten oder Wasserzeichen
  • Vorlagen mit vordefinierten Kennzeichnungen
  • Integration in E-Mail- und Kollaborationssysteme

Technische Unterstützung erhöht die Konsistenz und reduziert Fehler.


5. Umgang mit nicht kennzeichnungsfähigen Informationen

Nicht alle Informationen lassen sich eindeutig kennzeichnen. Für solche Fälle müssen Regelungen bestehen, z. B.:

  • Informationen in Systemen oder Anwendungen
  • temporäre Informationen oder Datenströme
  • Informationen mit sehr kurzer Lebensdauer

In diesen Fällen müssen alternative Maßnahmen zur Sicherstellung des angemessenen Schutzes definiert werden.


6. Einbindung externer Parteien

Beim Austausch von Informationen mit externen Parteien muss die Kennzeichnung berücksichtigt werden:

  • Weitergabe der Kennzeichnungsregeln an Dienstleister oder Partner
  • vertragliche Regelungen zur Behandlung gekennzeichneter Informationen
  • Sicherstellung, dass externe Parteien die Kennzeichnung verstehen und beachten
  • Einschränkung der Weitergabe entsprechend der Kennzeichnung

Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung verbleibt bei der Organisation.


7. Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeitende müssen die Kennzeichnung verstehen und korrekt anwenden können:

  • Schulungen zur Bedeutung der Kennzeichnung
  • praktische Anleitungen für typische Anwendungsfälle
  • Sensibilisierung für Risiken bei falscher oder fehlender Kennzeichnung
  • regelmäßige Awareness-Maßnahmen

Nur so kann die Kennzeichnung im Alltag wirksam genutzt werden.


8. Überprüfung und Aktualisierung der Kennzeichnungsregeln

Die Kennzeichnungsregeln müssen regelmäßig überprüft werden:

  • Anpassung bei Änderungen des Klassifizierungsschemas
  • Berücksichtigung neuer Technologien oder Arbeitsweisen
  • Überprüfung im Rahmen interner Audits
  • Anpassung bei identifizierten Schwachstellen oder Vorfällen

So bleibt die Kennzeichnung dauerhaft wirksam und praxisnah.


Zusammenfassung

A 5.13 fordert, dass Informationen entsprechend ihrer Klassifizierung eindeutig und konsistent gekennzeichnet werden. Durch klare Kennzeichnungsregeln, technische Unterstützung, Schulung der Mitarbeitenden und regelmäßige Überprüfung wird sichergestellt, dass der Schutzbedarf von Informationen jederzeit erkennbar ist. Das Control unterstützt die praktische Umsetzung der Informationsklassifizierung und trägt wesentlich dazu bei, Fehlverhalten und Sicherheitsvorfälle zu vermeiden.


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