Anhang A 5.13 Kennzeichnung von Information
A 5.13 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu A 5.13 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Wie sind klassifizierte Informationen gekennzeichnet?“
Die Kennzeichnung muss zur Klassifizierung passen und über alle Medien hinweg funktionieren.
„Gilt das auch für E-Mails und Ausdrucke?“
Digitale Dokumente werden oft gekennzeichnet, E-Mails und Papier fast nie – hier fällt es auf.
„Wie kennzeichnen Sie Informationen bei Weitergabe an Dritte?“
Ohne Kennzeichnung weiß der Empfänger nicht, wie er die Information behandeln muss.
„Was passiert bei fehlender Kennzeichnung?“
Eine Rückfallregel — im Zweifel die höhere Stufe — verhindert, dass Unklarheit zu Offenheit führt.
Das Dokument dazu
A 5.13-1 Kennzeichnung von Informationen
Kennzeichnungsverfahren je Medium und Klassifizierungsstufe · Regelung für E-Mail, Papier und Weitergabe an Dritte · Rückfallregel bei fehlender Kennzeichnung. In der ISMS-Plattform entsteht das Dokument aus Ihren Angaben und ist mit dem Control und seinen Nachweisen verknüpft.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

