Anhang A 5.20 Behandlung von Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
A 5.20 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu A 5.20 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Welche Sicherheitsanforderungen stehen in Ihren Verträgen?“
Das Control verlangt die vertragliche Verankerung. Eine Anforderung ohne Vertragsklausel ist eine Bitte.
„Ist ein Auditrecht vereinbart?“
Ohne Prüfrecht können Sie die Einhaltung nicht durchsetzen – der Punkt fehlt in den meisten Altverträgen.
„Wie sind Meldepflichten bei Vorfällen geregelt?“
Der Dienstleister muss Sie informieren, und zwar in einer Frist, die Ihre eigenen Meldefristen einhalten lässt.
„Was ist für das Vertragsende geregelt?“
Rückgabe und Löschung der Daten müssen vorher vereinbart sein – danach fehlt die Verhandlungsmacht.
Das Dokument dazu
A 5.20-1 Vereinbarung über die Informationssicherheit von Lieferanten
Sicherheitsklauseln für Lieferantenverträge · Audit- und Prüfrechte · Meldepflichten bei Vorfällen und Regelungen zum Vertragsende. In der ISMS-Plattform entsteht das Dokument aus Ihren Angaben und ist mit dem Control und seinen Nachweisen verknüpft.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

