Anhang A 5.32 Geistige Eigentumsrechte
A 5.32 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu A 5.32 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Wie stellen Sie sicher, dass nur lizenzierte Software läuft?“
Gefragt ist ein Abgleich zwischen installierter Software und vorhandenen Lizenzen – nicht die Annahme, dass es passt.
„Wie gehen Sie mit Open-Source-Lizenzen um?“
Copyleft-Lizenzen in eigenen Produkten sind ein reales Risiko und werden regelmäßig übersehen.
„Dürfen Mitarbeitende Software selbst installieren?“
Wo das möglich ist, entsteht die Lizenzlücke von allein. Die technische Verhinderung ist der belastbare Nachweis.
„Wo bewahren Sie die Lizenznachweise auf?“
Im Streitfall zählt der Beleg, nicht die Erinnerung an den Kauf.
Das Dokument dazu
A 5.32-1 Richtlinie zu IP und Copyright Compliance
Regelung zu Lizenzen und geistigem Eigentum · Abgleich installierter Software mit Lizenzbestand · Umgang mit Open Source und Ablage der Nachweise. In der ISMS-Plattform entsteht das Dokument aus Ihren Angaben und ist mit dem Control und seinen Nachweisen verknüpft.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

