Anhang A 5.33 Schutz von Aufzeichnungen

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Aufzeichnungen sind wesentliche Nachweise für Geschäftsprozesse, Entscheidungen, Transaktionen und die Einhaltung rechtlicher, regulatorischer und organisatorischer Anforderungen. Sie können in physischer oder elektronischer Form vorliegen und enthalten häufig sensible oder schützenswerte Informationen. Unzureichend geschützte Aufzeichnungen können verloren gehen, manipuliert oder unbefugt offengelegt werden. Dieses Control stellt sicher, dass Aufzeichnungen angemessen geschützt, verwaltet und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg gesichert werden.


Zweck des Controls

A 5.33 soll gewährleisten, dass Aufzeichnungen zuverlässig vor Verlust, Beschädigung, Manipulation und unbefugtem Zugriff geschützt sind. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von Aufzeichnungen sicherzustellen und gleichzeitig gesetzliche, regulatorische und vertragliche Anforderungen an Aufbewahrung und Nachweisführung zu erfüllen.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Identifikation schützenswerter Aufzeichnungen

Organisationen müssen festlegen, welche Aufzeichnungen schützenswert sind, insbesondere:

  • geschäftsrelevante Aufzeichnungen und Dokumentationen
  • rechtlich oder regulatorisch vorgeschriebene Nachweise
  • finanzielle, vertragliche oder personenbezogene Aufzeichnungen
  • sicherheitsrelevante Protokolle und Berichte
  • Aufzeichnungen mit Beweisfunktion

Diese Aufzeichnungen müssen systematisch erfasst und klassifiziert werden.


2. Festlegung von Schutzanforderungen

Für Aufzeichnungen müssen geeignete Schutzanforderungen definiert werden:

  • Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
  • Vorgaben zur Zugriffsbeschränkung
  • Schutz vor unbefugter Änderung oder Löschung
  • Anforderungen an Authentizität und Nachvollziehbarkeit

Die Anforderungen müssen sich am Schutzbedarf orientieren.


3. Sichere Speicherung und Aufbewahrung

Aufzeichnungen müssen sicher gespeichert und aufbewahrt werden:

  • Nutzung geeigneter Speicherorte und -systeme
  • Schutz vor physischem Zugriff, Verlust oder Beschädigung
  • sichere elektronische Speicherung (z. B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung)
  • Schutz vor unbefugter Vernichtung oder Manipulation

So bleibt die Verfügbarkeit und Integrität gewährleistet.


4. Regelung von Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen müssen klar definiert sein:

  • Berücksichtigung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben
  • Festlegung interner Aufbewahrungsfristen
  • Unterscheidung nach Art und Schutzbedarf der Aufzeichnungen
  • Dokumentation der Fristen und Zuständigkeiten

Dies unterstützt Compliance und ordnungsgemäße Archivierung.


5. Sichere Vernichtung und Löschung

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen müssen Aufzeichnungen sicher vernichtet oder gelöscht werden:

  • definierte Verfahren zur physischen Vernichtung
  • sichere elektronische Löschung oder Anonymisierung
  • Dokumentation der Vernichtung
  • Schutz vor unbeabsichtigter oder vorzeitiger Löschung

So werden Risiken durch veraltete Informationen reduziert.


6. Zugriffskontrolle und Nachvollziehbarkeit

Der Zugriff auf Aufzeichnungen muss kontrolliert und nachvollziehbar sein:

  • Vergabe von Zugriffsrechten nach dem Need-to-know-Prinzip
  • Protokollierung von Zugriffen und Änderungen
  • regelmäßige Überprüfung der Zugriffsrechte
  • Kontrolle privilegierter Zugriffe

Dies schützt vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch.


7. Schutz während Übertragung und Nutzung

Aufzeichnungen müssen auch bei Nutzung oder Übertragung geschützt werden:

  • sichere Übertragungswege
  • Schutz vor unbefugter Weitergabe
  • Berücksichtigung der Informationsklassifizierung
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden

So wird der Schutz über den gesamten Lebenszyklus gewährleistet.


8. Dokumentation und Überprüfung der Maßnahmen

Der Schutz von Aufzeichnungen muss dokumentiert und regelmäßig überprüft werden:

  • Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit Aufzeichnungen
  • Nachweise über umgesetzte Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit im Rahmen von Audits
  • Anpassung bei Änderungen der Anforderungen

Dies unterstützt Transparenz und kontinuierliche Verbesserung.


Zusammenfassung

A 5.33 fordert, dass Aufzeichnungen systematisch identifiziert, geschützt und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verwaltet werden. Durch klare Schutzanforderungen, sichere Speicherung, geregelte Aufbewahrung und Vernichtung, kontrollierten Zugriff sowie regelmäßige Überprüfung wird sichergestellt, dass Aufzeichnungen als verlässliche und rechtskonforme Nachweise dienen. Das Control ist ein zentraler Bestandteil von Compliance, Informationssicherheit und organisatorischer Nachvollziehbarkeit im ISMS.