Anhang A 7.3 Sichern von Büros, Räumen und Einrichtungen

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Büros, Räume und Einrichtungen beherbergen häufig Informationsverarbeitungssysteme, sensible Informationen und unterstützende Infrastrukturen. Unzureichend gesicherte Arbeitsumgebungen können zu unbefugtem Zugriff, Informationsverlust, Manipulation oder Sabotage führen. Dieses Control stellt sicher, dass Büros, Räume und Einrichtungen angemessen geschützt werden, um physische Risiken für die Informationssicherheit zu minimieren.


Zweck des Controls

A 7.3 soll gewährleisten, dass physische Arbeitsumgebungen so gestaltet und gesichert sind, dass Informationen, Systeme und Einrichtungen vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung oder Verlust geschützt werden. Ziel ist es, physische Sicherheitsrisiken zu reduzieren und einen sicheren Betrieb der Informationsverarbeitung zu unterstützen.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Schutz von Büros und Arbeitsbereichen

Büros und Arbeitsbereiche müssen angemessen gesichert werden, insbesondere durch:

  • räumliche Abgrenzung von öffentlich zugänglichen Bereichen
  • abschließbare Türen und Fenster
  • angemessene Zutrittsregelungen
  • klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten

Der Schutz muss dem jeweiligen Schutzbedarf entsprechen.


2. Sicherung sensibler Räume und Einrichtungen

Räume mit erhöhtem Schutzbedarf müssen besonders gesichert werden, zum Beispiel:

  • Server- und Technikräume
  • Archive mit vertraulichen Unterlagen
  • Räume mit sicherheitskritischer Infrastruktur
  • Bereiche mit besonders schützenswerten Informationen

Für diese Räume sind verstärkte Schutzmaßnahmen umzusetzen.


3. Schutz vor unbefugtem Zutritt und Einsichtnahme

Maßnahmen müssen unbefugten Zutritt und Einsichtnahme verhindern:

  • geeignete bauliche Maßnahmen
  • Sichtschutz für Arbeitsplätze und Bildschirme
  • sichere Aufbewahrung von Unterlagen und Datenträgern
  • Vermeidung offen zugänglicher sensibler Informationen

Dies reduziert das Risiko von Informationsabfluss.


4. Berücksichtigung von Umwelt- und Gefährdungsrisiken

Büros, Räume und Einrichtungen müssen vor Umweltgefahren geschützt werden:

  • Schutz vor Feuer, Wasser, Hitze oder Staub
  • Berücksichtigung von Stromausfällen oder technischen Defekten
  • Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben
  • regelmäßige Wartung technischer Einrichtungen

So wird die Verfügbarkeit von Informationen unterstützt.


5. Regelungen für Reinigung, Wartung und Fremdpersonal

Der Einsatz externer Personen muss geregelt sein:

  • Begleitung oder Überwachung von Fremdpersonal
  • zeitliche und räumliche Einschränkungen
  • Sensibilisierung für Informationssicherheitsanforderungen
  • vertragliche Regelungen zur Vertraulichkeit

Dies reduziert Risiken durch externe Zugriffe.


6. Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln und Einrichtungen

Arbeitsmittel und Einrichtungen müssen sicher genutzt werden:

  • sichere Aufstellung von Geräten
  • Schutz vor Diebstahl oder Manipulation
  • ordnungsgemäße Nutzung gemäß Vorgaben
  • Meldung von Beschädigungen oder Auffälligkeiten

So wird die Betriebssicherheit erhöht.


7. Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen

Die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen muss überprüft werden:

  • regelmäßige Begehungen
  • Überprüfung von Schlössern und Sicherungseinrichtungen
  • Bewertung von Vorfällen oder Beinahe-Vorfällen
  • Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf

Dies stellt eine dauerhafte Wirksamkeit sicher.


8. Dokumentation und Integration ins ISMS

Sicherungsmaßnahmen für Büros, Räume und Einrichtungen müssen dokumentiert sein:

  • Beschreibung der Schutzmaßnahmen
  • Zuordnung von Verantwortlichkeiten
  • Integration in Risiko- und Sicherheitsbewertungen
  • Bereitstellung für Audits und Prüfungen

Die Dokumentation unterstützt Nachvollziehbarkeit und Compliance.


Zusammenfassung

A 7.3 fordert, dass Organisationen Büros, Räume und Einrichtungen angemessen sichern, um physische Risiken für die Informationssicherheit zu minimieren. Durch räumliche Abgrenzung, Schutz sensibler Bereiche, Vermeidung unbefugter Einsicht, Berücksichtigung von Umweltgefahren, geregelten Umgang mit Fremdpersonal sowie regelmäßige Überprüfung wird sichergestellt, dass Informationen und Systeme auch in der physischen Arbeitsumgebung wirksam geschützt sind. Das Control ist ein wesentlicher Bestandteil der physischen Sicherheitsmaßnahmen im Informationssicherheitsmanagementsystem.