Die Überwachung von Aktivitäten in Informationsverarbeitungssystemen ist eine wesentliche Maßnahme zur frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsvorfällen, Fehlverhalten oder technischen Störungen. Ohne geeignete Überwachungsmechanismen können sicherheitsrelevante Ereignisse unentdeckt bleiben und sich zu schwerwiegenden Vorfällen entwickeln. Dieses Control stellt sicher, dass Aktivitäten angemessen überwacht und ausgewertet werden.
Zweck des Controls
A 8.16 soll gewährleisten, dass sicherheitsrelevante Aktivitäten erkannt, analysiert und bewertet werden. Ziel ist es, Bedrohungen und Anomalien frühzeitig zu identifizieren, die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und die Informationssicherheit kontinuierlich zu verbessern.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung von Überwachungszielen und -umfang
Organisationen müssen festlegen, welche Aktivitäten überwacht werden, insbesondere:
Zugriffe auf Systeme und Informationen
administrative und privilegierte Tätigkeiten
sicherheitsrelevante Systemereignisse
Netzwerk- und Kommunikationsaktivitäten
Der Umfang muss risikoorientiert definiert sein.
2. Einsatz geeigneter Überwachungsmechanismen
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen müssen eingesetzt werden:
Die Überwachung muss in das Incident-Management integriert sein:
Übergabe erkannter Ereignisse
Unterstützung bei der Vorfallanalyse
Bereitstellung relevanter Informationen
Nachverfolgung von Maßnahmen
Dies erhöht die Reaktionsfähigkeit.
6. Datenschutz und Verhältnismäßigkeit
Überwachung muss datenschutzkonform erfolgen:
Beachtung rechtlicher Anforderungen
Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
Transparenz gegenüber betroffenen Personen
Schutz personenbezogener Daten
So wird Compliance sichergestellt.
7. Rollen und Verantwortlichkeiten
Zuständigkeiten für Überwachung müssen klar geregelt sein:
Verantwortliche für Betrieb und Auswertung
Eskalations- und Entscheidungsbefugnisse
Trennung von Aufgaben
Vertretungsregelungen
Klare Rollen erhöhen die Wirksamkeit.
8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Überwachungsprozesse müssen dokumentiert und überprüft werden:
Beschreibung der Überwachungsmaßnahmen
Nachweise über Auswertungen und Alarme
Analyse von Vorfällen
Anpassung an neue Risiken
So bleibt die Überwachung effektiv.
Zusammenfassung
A 8.16 fordert, dass Organisationen Aktivitäten in Informationsverarbeitungssystemen systematisch überwachen. Durch klare Überwachungsziele, geeignete Mechanismen, definierte Alarme, regelmäßige Analyse sowie datenschutzkonforme Umsetzung wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Ereignisse frühzeitig erkannt und wirksam behandelt werden können. Das Control ist ein zentraler Bestandteil der technischen Sicherheitsmaßnahmen im Informationssicherheitsmanagementsystem.
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