Anhang A 8.19 Installation von Software auf Systemen im Betrieb
(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)
Die Installation von Software auf produktiven Systemen kann erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit, Stabilität und Verfügbarkeit haben. Unkontrollierte oder unsachgemäße Softwareinstallationen erhöhen das Risiko von Schadsoftware, Sicherheitslücken oder Systemausfällen. Dieses Control stellt sicher, dass Softwareinstallationen auf Systemen im Betrieb kontrolliert, geprüft und nachvollziehbar erfolgen.
Zweck des Controls
A 8.19 soll gewährleisten, dass die Installation von Software auf produktiven Systemen sicher und kontrolliert durchgeführt wird. Ziel ist es, Risiken durch unautorisierte, unsichere oder inkompatible Software zu minimieren und die Integrität sowie Verfügbarkeit von Systemen und Informationen zu schützen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung von Installationsrichtlinien
Organisationen müssen Richtlinien für Softwareinstallationen definieren, insbesondere:
zulässige Softwarearten
Genehmigungs- und Freigabeprozesse
Verantwortlichkeiten für Installation und Pflege
Anforderungen an Sicherheit und Qualität
Die Richtlinien müssen dokumentiert und bekannt sein.
So werden unkontrollierte Installationen vermieden.
3. Prüfung der Software
Vor der Installation muss Software geprüft werden:
Herkunft und Vertrauenswürdigkeit
Integrität und Authentizität
Sicherheits- und Lizenzaspekte
Kompatibilität mit bestehenden Systemen
Dies reduziert Risiken durch Schadsoftware.
4. Einschränkung von Installationsrechten
Installationsrechte müssen beschränkt werden:
Installation nur durch berechtigte Personen
Trennung von Benutzer- und Administrationsrechten
Einsatz privilegierter Konten nur bei Bedarf
Protokollierung von Installationen
So wird Missbrauch verhindert.
5. Durchführung der Installation
Die Installation muss kontrolliert erfolgen:
Nutzung definierter Installationsverfahren
Einhaltung von Sicherheitsvorgaben
Vermeidung unnötiger Zusatzkomponenten
Dokumentation der Installation
Dies stellt einen stabilen Betrieb sicher.
6. Überprüfung nach der Installation
Nach der Installation muss die Software überprüft werden:
Funktions- und Sicherheitstests
Prüfung der Systemintegrität
Überwachung auf Auffälligkeiten
Freigabe für den produktiven Einsatz
So werden Probleme frühzeitig erkannt.
7. Umgang mit Updates und Änderungen
Updates und Änderungen müssen geregelt sein:
regelmäßige Aktualisierung der Software
kontrollierte Update-Prozesse
Bewertung von Auswirkungen auf den Betrieb
Dokumentation von Änderungen
Dies hält Systeme sicher und aktuell.
8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Softwareinstallationen müssen dokumentiert sein:
installierte Software und Versionen
Genehmigungen und Freigaben
verantwortliche Personen
regelmäßige Überprüfung der Richtlinien
Die Dokumentation unterstützt Audits und Nachvollziehbarkeit.
Zusammenfassung
A 8.19 fordert, dass Organisationen die Installation von Software auf Systemen im Betrieb streng kontrollieren. Durch klare Installationsrichtlinien, Genehmigungsprozesse, Prüfung der Software, Einschränkung von Installationsrechten sowie Überprüfung nach der Installation wird sichergestellt, dass Softwareinstallationen nicht zu Risiken für die Informationssicherheit führen. Das Control ist ein zentraler Bestandteil der technischen Sicherheitsmaßnahmen im Informationssicherheitsmanagementsystem.