Der Zugriff auf Webinhalte stellt ein erhebliches Risiko für die Informationssicherheit dar, da über Webseiten Schadsoftware, Phishing oder unerwünschte Inhalte verbreitet werden können. Unkontrollierter Internetzugang kann zu Sicherheitsvorfällen, Datenverlust oder Produktivitätsbeeinträchtigungen führen. Dieses Control stellt sicher, dass der Zugriff auf Webinhalte kontrolliert, überwacht und auf sichere Inhalte beschränkt wird.
Zweck des Controls
A 8.23 soll gewährleisten, dass Webzugriffe so gesteuert werden, dass Risiken durch schädliche oder unangemessene Inhalte minimiert werden. Ziel ist es, Schadsoftware, Phishing und Datenabfluss zu verhindern sowie die sichere Nutzung des Internets innerhalb der Organisation zu unterstützen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung von Webzugriffsrichtlinien
Organisationen müssen Richtlinien für den Webzugriff definieren, insbesondere:
erlaubte und verbotene Webinhalte
Nutzung dienstlicher Internetzugänge
Umgang mit privaten Webnutzungen
Verantwortlichkeiten für Kontrolle und Überwachung
Die Richtlinien müssen dokumentiert und bekannt sein.
2. Einsatz geeigneter Webfilterlösungen
Geeignete technische Maßnahmen zur Webfilterung müssen eingesetzt werden:
URL- oder kategoriebasierte Filter
Echtzeitprüfung von Webinhalten
Blockierung bekannter Schadseiten
zentrale Verwaltung der Filterregeln
So wird ein wirksamer Schutz erreicht.
3. Schutz vor Schadsoftware und Phishing
Webfilter müssen Sicherheitsrisiken reduzieren:
Erkennung von Phishing-Webseiten
Blockierung von Schadsoftware-Downloads
Schutz vor Drive-by-Downloads
Integration mit anderen Sicherheitslösungen
Dies schützt Endgeräte und Informationen.
4. Differenzierte Regelungen nach Benutzergruppen
Webfilterung muss differenziert erfolgen:
unterschiedliche Regelungen für Rollen oder Abteilungen
Berücksichtigung des Arbeitskontextes
Ausnahme- oder Freigabeverfahren
zeitlich begrenzte Freigaben
So wird ein ausgewogenes Sicherheitsniveau erreicht.
5. Protokollierung und Überwachung von Webzugriffen
Webzugriffe müssen protokolliert und überwacht werden:
Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe
Erkennung ungewöhnlicher Aktivitäten
Auswertung von Blockierungen
Integration in Incident-Management-Prozesse
Dies ermöglicht schnelle Reaktion.
6. Datenschutz und Transparenz
Webfilterung muss datenschutzkonform erfolgen:
Beachtung rechtlicher Vorgaben
Verhältnismäßigkeit der Überwachung
Transparenz gegenüber Mitarbeitenden
Schutz personenbezogener Daten
So wird Compliance sichergestellt.
7. Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Mitarbeitende müssen über Webrisiken informiert werden:
Schulungen zu Phishing und unsicheren Webseiten
Hinweise zu sicherem Surfverhalten
klare Meldewege bei Auffälligkeiten
regelmäßige Awareness-Maßnahmen
Der Mensch bleibt ein zentraler Faktor.
8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Webfiltermaßnahmen müssen dokumentiert und überprüft werden:
Richtlinien und Filterregeln
Verantwortlichkeiten
Auswertungen und Vorfälle
regelmäßige Anpassung der Maßnahmen
Die Dokumentation unterstützt Audits und Wirksamkeit.
Zusammenfassung
A 8.23 fordert, dass Organisationen den Zugriff auf Webinhalte systematisch kontrollieren. Durch klare Webzugriffsrichtlinien, Einsatz geeigneter Webfilterlösungen, Schutz vor Schadsoftware und Phishing, differenzierte Regelungen, datenschutzkonforme Umsetzung sowie Sensibilisierung der Mitarbeitenden wird sichergestellt, dass Webzugriffe nicht zur Schwachstelle der Informationssicherheit werden. Das Control ist ein wichtiger Bestandteil der technischen Sicherheitsmaßnahmen im Informationssicherheitsmanagementsystem.
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