Anhang A 8.29 Sicherheitsprüfung in Entwicklung und Tests
(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)
Sicherheitslücken entstehen häufig während der Entwicklung oder bleiben aufgrund unzureichender Tests unerkannt. Werden Anwendungen oder Systeme ohne angemessene Sicherheitsprüfungen in Betrieb genommen, können Schwachstellen ausgenutzt werden und zu erheblichen Sicherheitsvorfällen führen. Dieses Control stellt sicher, dass Sicherheitsprüfungen integraler Bestandteil von Entwicklungs- und Testprozessen sind.
Zweck des Controls
A 8.29 soll gewährleisten, dass Sicherheitsanforderungen während der Entwicklung und vor der Inbetriebnahme systematisch geprüft werden. Ziel ist es, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu reduzieren und sicherzustellen, dass entwickelte Systeme die definierten Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung von Sicherheitsprüfungsanforderungen
Organisationen müssen Anforderungen an Sicherheitsprüfungen definieren, insbesondere:
Art und Umfang der Sicherheitsprüfungen
Prüfpunkte im Entwicklungslebenszyklus
Kriterien für erfolgreiche Prüfungen
Verantwortlichkeiten für Durchführung und Freigabe
Die Anforderungen müssen dokumentiert sein.
2. Integration von Sicherheitsprüfungen in den Entwicklungsprozess
Sicherheitsprüfungen müssen fester Bestandteil der Entwicklung sein:
Vor der Inbetriebnahme muss eine Sicherheitsfreigabe erfolgen:
Prüfung der Testergebnisse
Bewertung verbleibender Restrisiken
formale Freigabe durch zuständige Stellen
Dokumentation der Entscheidung
So werden unsichere Systeme nicht produktiv gesetzt.
7. Einsatz externer Prüfungen
Externe Sicherheitsprüfungen können ergänzend eingesetzt werden:
unabhängige Sicherheitsbewertungen
Penetrationstests bei erhöhtem Risiko
Überprüfung durch spezialisierte Dienstleister
Nutzung externer Expertise
Dies erhöht die Prüftiefe und Objektivität.
8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Sicherheitsprüfungen müssen dokumentiert und ausgewertet werden:
Prüfberichte und Testergebnisse
Nachweise über Behebung von Schwachstellen
Erkenntnisse für zukünftige Entwicklungen
regelmäßige Anpassung der Prüfverfahren
So wird der Prüfprozess kontinuierlich verbessert.
Zusammenfassung
A 8.29 fordert, dass Organisationen Sicherheitsprüfungen systematisch in Entwicklungs- und Testprozesse integrieren. Durch klar definierte Prüfanforderungen, regelmäßige und risikoorientierte Sicherheitsprüfungen, strukturierte Behandlung von Schwachstellen sowie formale Sicherheitsfreigaben wird sichergestellt, dass Systeme vor der Inbetriebnahme den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Das Control ist ein zentraler Bestandteil sicherer Software- und Systementwicklung im Informationssicherheitsmanagementsystem.