Bei ausgelagerter oder ausgegliederter Entwicklung werden Entwicklungsaufgaben ganz oder teilweise an externe Parteien vergeben. Dabei entstehen zusätzliche Risiken für die Informationssicherheit, insbesondere durch unzureichende Kontrolle, fehlende Transparenz oder unklare Verantwortlichkeiten. Dieses Control stellt sicher, dass Informationssicherheit auch bei ausgegliederter Entwicklung wirksam umgesetzt wird.
Zweck des Controls
A 8.30 soll gewährleisten, dass ausgelagerte Entwicklungsaktivitäten die Informationssicherheitsanforderungen der Organisation erfüllen. Ziel ist es, Risiken durch externe Entwicklungsparteien zu minimieren und sicherzustellen, dass entwickelte Systeme und Software den definierten Sicherheitsstandards entsprechen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung von Sicherheitsanforderungen für ausgegliederte Entwicklung
Organisationen müssen Sicherheitsanforderungen für ausgegliederte Entwicklungsaktivitäten definieren, insbesondere:
Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
Vorgaben für Entwicklungsprozesse und -methoden
Sicherheitsanforderungen an eingesetzte Werkzeuge und Umgebungen
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
Die Anforderungen müssen dokumentiert sein.
2. Vertragliche Regelungen mit externen Entwicklern
Ergebnisse ausgegliederter Entwicklung müssen geprüft werden:
Durchführung von Sicherheits- und Qualitätstests
Überprüfung des Quellcodes
formale Abnahmeprozesse
Dokumentation der Freigaben
Dies stellt sichere Ergebnisse sicher.
7. Umgang mit Sicherheitsvorfällen und Schwachstellen
Der Umgang mit Vorfällen muss geregelt sein:
Melde- und Reaktionspflichten
Zusammenarbeit bei der Analyse
zeitnahe Behebung von Schwachstellen
Nachverfolgung der Maßnahmen
So werden Risiken wirksam behandelt.
8. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Regelungen zur ausgegliederten Entwicklung müssen dokumentiert und überprüft werden:
Sicherheitsanforderungen und Verträge
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen
Bewertung von Vorfällen
Anpassung der Steuerungsmechanismen
Die Dokumentation unterstützt Audits und Weiterentwicklung.
Zusammenfassung
A 8.30 fordert, dass Organisationen ausgegliederte Entwicklungsaktivitäten systematisch absichern. Durch klare Sicherheitsanforderungen, vertragliche Regelungen, kontrollierten Zugriff, kontinuierliche Überwachung sowie umfassende Prüf- und Abnahmeprozesse wird sichergestellt, dass externe Entwicklungspartner keine Schwachstelle der Informationssicherheit darstellen. Das Control ist ein zentraler Bestandteil sicherer Softwareentwicklung im Informationssicherheitsmanagementsystem.