Die Informationssicherheitsbewertung stellt sicher, dass Risiken für die Informationssicherheit nicht nur geplant, sondern auch im operativen Betrieb regelmäßig bewertet werden. Veränderungen im Umfeld, neue Bedrohungen oder Anpassungen an Systemen und Prozessen können die Risikolage beeinflussen. Diese Klausel fordert die regelmäßige Durchführung von Informationssicherheitsbewertungen als Bestandteil der betrieblichen Steuerung.
Zweck der Klausel
Klausel 8.2 soll gewährleisten, dass die Organisation Informationssicherheitsrisiken im laufenden Betrieb bewertet. Ziel ist es, Veränderungen der Risikolage frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Risiken weiterhin angemessen gesteuert werden.
Die Ergebnisse der Informationssicherheitsbewertung müssen dokumentiert werden:
identifizierte Risiken
Bewertungsergebnisse
Veränderungen gegenüber früheren Bewertungen
empfohlene Maßnahmen
Die Dokumentation ist auditrelevant.
8. Nutzung der Ergebnisse für die Steuerung
Die Ergebnisse müssen genutzt werden:
Anpassung der Risikobehandlung
Priorisierung von Maßnahmen
Information der Führungsebene
Grundlage für Managementbewertungen
So wird die Bewertung wirksam.
Zusammenfassung
Klausel 8.2 fordert, dass Organisationen Informationssicherheitsbewertungen regelmäßig im operativen Betrieb durchführen. Durch die systematische Bewertung von Risiken, die Berücksichtigung von Veränderungen sowie die Nutzung der Ergebnisse zur Steuerung des ISMS wird sichergestellt, dass die Informationssicherheitsrisiken kontinuierlich überwacht und angemessen behandelt werden. Diese Klausel unterstützt die Aktualität und Wirksamkeit des Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001:2022.
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