Klausel 6.1.2 Informationssicherheitsrisikobewertung
Klausel 6.1.2 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 6.1.2 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Nach welcher Methode bewerten Sie Risiken?“
Die Kriterien für Akzeptanz und für die Durchführung müssen vorher festgelegt sein – nicht rückwirkend aus den Ergebnissen abgeleitet.
„Wie stellen Sie sicher, dass wiederholte Bewertungen vergleichbar sind?“
Klausel 6.1.2 b) verlangt konsistente, gültige und vergleichbare Ergebnisse. Wechselnde Skalen zwischen zwei Jahren fallen sofort auf.
„Wer ist Eigentümer dieses Risikos?“
Die Norm verlangt die Zuordnung eines Risikoeigentümers. Ohne Namen bleibt das Risiko unentschieden.
„Wie kommen Sie von einem Asset zum Risiko?“
Der Auditor verfolgt eine einzelne Kette: Wert, Bedrohung, Schwachstelle, Auswirkung. Bricht sie ab, wirkt die Bewertung gesetzt.
Das Dokument dazu
6.1.2-1 Risiko-Assessment und Risikobehandlungsmethodik
Akzeptanz- und Bewertungskriterien · Vorgehen von der Identifikation bis zur Priorisierung · Rolle des Risikoeigentümers · Sicherstellung vergleichbarer Ergebnisse. In der ISMS-Plattform arbeiten Sie damit in einer konfigurierbaren Risikomatrix und 120 Risiko-Vorlagen.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

