Klausel 8.3 Informationssicherheitsrisikobehandlung
Klausel 8.3 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 8.3 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Wie setzen Sie den Risikobehandlungsplan tatsächlich um?“
Der Plan ist schnell geschrieben. Gefragt ist der Umsetzungsstand je Maßnahme, mit Datum.
„Was ist mit den überfälligen Maßnahmen?“
Überfälligkeit allein ist keine Abweichung – fehlende Reaktion darauf schon.
„Wie belegen Sie die Ergebnisse der Behandlung?“
Klausel 8.3 verlangt dokumentierte Information über die Ergebnisse, nicht nur über den Plan.
„Wie fließt der Umsetzungsstand in die nächste Bewertung ein?“
Behandelte Risiken müssen neu bewertet werden. Sonst bleibt das Restrisiko eine Annahme von gestern.
Das Dokument dazu
8.3-1 Informationssicherheitsrisikobehandlung
Umsetzungsstand je Maßnahme mit Verantwortlichem und Termin · Umgang mit Überfälligkeit · Ergebnisnachweis und Rückkopplung in die nächste Bewertung. In der ISMS-Plattform ist jede Maßnahme mit ihrem Risiko und ihrem Control verknüpft.
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