Klausel 9.2.1 Internes Audit allgemein
Klausel 9.2.1 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 9.2.1 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Wann war Ihr letztes internes Audit, und was kam dabei heraus?“
Ein internes Audit ohne einzige Feststellung ist verdächtiger als eines mit mehreren.
„Deckt das Audit Ihre eigenen Anforderungen und die der Norm ab?“
Klausel 9.2.1 a) nennt beides. Wer nur gegen die Norm prüft, übersieht die eigenen Vorgaben.
„Wie stellen Sie die Unparteilichkeit der Auditoren sicher?“
Auditoren dürfen nicht ihre eigene Arbeit prüfen. In kleinen Teams ist das der schwierigste Punkt – und der meistgeprüfte.
„Wie wurden die Feststellungen an die Leitung berichtet?“
Die Norm verlangt die Berichterstattung an die zuständige Leitungsebene. Ein Bericht im Ablageordner genügt nicht.
Das Dokument dazu
9.2.1-1 Verfahren für interne Audits
Ablauf des internen Audits von der Planung bis zum Bericht · Sicherung der Unparteilichkeit · Berichtsweg zur Leitung und Nachverfolgung der Feststellungen. In der ISMS-Plattform führt der Audit-Lotse Klausel für Klausel mit Nachweisprüfung.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

