Anhang A 5.11 Rückgabe von Werten

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Informationen und andere damit verbundene Werte werden Mitarbeitenden, Auftragnehmenden oder externen Parteien häufig zur Erfüllung ihrer Aufgaben überlassen. Beim Ende eines Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses oder bei einem Rollenwechsel besteht ein erhöhtes Risiko, dass diese Werte nicht vollständig zurückgegeben, weiterhin genutzt oder unbefugt offengelegt werden. Dieses Control stellt sicher, dass alle Werte der Organisation ordnungsgemäß zurückgegeben, entzogen oder sicher behandelt werden, um Informationssicherheitsrisiken zu minimieren.


Zweck des Controls

A 5.11 soll gewährleisten, dass Informationen und andere damit verbundene Werte bei Beendigung oder Änderung eines Arbeits-, Vertrags- oder Nutzungsverhältnisses vollständig zurückgegeben oder kontrolliert entzogen werden. Ziel ist es, unbefugte Zugriffe, Datenabflüsse oder Missbrauch von Informationen nach dem Ausscheiden oder Rollenwechsel von Personen zu verhindern und die Integrität sowie Vertraulichkeit der Informationswerte zu schützen.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Festlegung von Rückgabepflichten

Organisationen müssen klar definieren, welche Werte bei Beendigung oder Änderung eines Verhältnisses zurückzugeben sind, insbesondere:

  • physische Assets wie Geräte, Ausweise, Schlüssel oder Datenträger
  • IT-Assets wie Laptops, Mobilgeräte oder Tokens
  • Informationen in physischer oder elektronischer Form
  • Zugangsdaten, Authentifizierungsmittel und Zertifikate
  • Dokumentationen, Unterlagen und Arbeitsmaterialien

Diese Pflichten müssen eindeutig dokumentiert und kommuniziert werden.


2. Integration in Onboarding- und Offboarding-Prozesse

Die Rückgabe von Werten muss fester Bestandteil definierter Prozesse sein:

  • Verankerung in Offboarding- und Rollenwechselprozessen
  • Nutzung von Checklisten zur Sicherstellung der Vollständigkeit
  • Abstimmung zwischen HR, IT, ISMS und Fachbereichen
  • Klare Zuständigkeiten für Durchführung und Kontrolle

So wird eine konsistente und nachvollziehbare Umsetzung sichergestellt.


3. Entzug von Zugriffsrechten

Neben der physischen Rückgabe müssen Zugriffsrechte rechtzeitig entzogen werden:

  • Deaktivierung von Benutzerkonten und Zugängen
  • Entzug privilegierter Berechtigungen
  • Sperrung von Remote-Zugängen und Cloud-Zugriffen
  • Widerruf von Zertifikaten, Tokens oder Schlüsseln

Der Entzug muss zeitnah erfolgen, um Missbrauch zu verhindern.


4. Umgang mit Informationen und Datenbeständen

Organisationen müssen sicherstellen, dass Informationen ordnungsgemäß behandelt werden:

  • Rückgabe oder sichere Übergabe von Dokumenten und Dateien
  • Löschung oder Übertragung personenbezogener oder sensibler Daten
  • Sicherstellung, dass keine Kopien verbleiben
  • Kontrolle privater Speicherorte oder externer Medien, soweit zulässig

Dies gilt insbesondere für vertrauliche oder geschützte Informationen.


5. Einbindung externer Parteien

Auch externe Parteien müssen zur Rückgabe verpflichtet werden:

  • vertragliche Regelungen zur Rückgabe von Werten
  • klare Fristen und Verantwortlichkeiten
  • Kontrolle der Rückgabe bei Vertragsende
  • Durchsetzung vertraglicher Verpflichtungen bei Abweichungen

Die Organisation behält die Gesamtverantwortung für ihre Werte.


6. Dokumentation und Nachweisführung

Die Rückgabe von Werten muss dokumentiert werden:

  • Protokolle oder Checklisten zur Rückgabe
  • Bestätigungen durch verantwortliche Stellen
  • Dokumentation des Entzugs von Zugriffsrechten
  • Archivierung der Nachweise gemäß interner Vorgaben

Diese Nachweise sind wichtig für Audits und Compliance.


7. Umgang mit Sonderfällen

Für besondere Situationen müssen Regelungen bestehen, z. B.:

  • kurzfristige oder ungeplante Beendigungen
  • Verlust oder Beschädigung von Werten
  • rechtliche Auseinandersetzungen
  • Sonderregelungen bei leitenden oder privilegierten Rollen

Solche Fälle müssen risikoorientiert und kontrolliert behandelt werden.


8. Überprüfung und Verbesserung der Verfahren

Die Verfahren zur Rückgabe von Werten müssen regelmäßig überprüft werden:

  • Bewertung der Wirksamkeit im Rahmen interner Audits
  • Anpassung bei organisatorischen oder technischen Änderungen
  • Berücksichtigung von Lessons Learned aus Vorfällen
  • Aktualisierung von Checklisten und Prozessen

So wird eine dauerhafte Wirksamkeit sichergestellt.


Zusammenfassung

A 5.11 fordert, dass Organisationen sicherstellen, dass Informationen und andere damit verbundene Werte bei Beendigung oder Änderung von Arbeits- oder Vertragsverhältnissen vollständig zurückgegeben oder kontrolliert entzogen werden. Durch klar definierte Rückgabepflichten, integrierte Offboarding-Prozesse, rechtzeitigen Entzug von Zugriffsrechten und umfassende Dokumentation werden Risiken durch unbefugte Nutzung oder Datenabfluss wirksam reduziert. Das Control ist ein zentraler Bestandteil eines ganzheitlichen und nachhaltigen Informationssicherheitsmanagementsystems.


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