Anhang A 5.14 Sichere Informationsübertragung

(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)

Informationen werden innerhalb und außerhalb der Organisation über unterschiedliche Kommunikationswege übertragen. Dabei besteht das Risiko, dass Informationen abgefangen, manipuliert, verloren oder unbefugt offengelegt werden. Dieses Control stellt sicher, dass die Übertragung von Informationen – unabhängig von Medium, Übertragungsweg oder beteiligten Parteien – angemessen geschützt wird und den definierten Sicherheitsanforderungen entspricht.


Zweck des Controls

A 5.14 soll gewährleisten, dass Informationen während der Übertragung angemessen geschützt sind. Ziel ist es, Vertraulichkeit, Integrität und – sofern erforderlich – Verfügbarkeit von Informationen auch außerhalb der kontrollierten Umgebung sicherzustellen. Durch definierte Regeln, technische Schutzmaßnahmen und klare Verantwortlichkeiten werden Risiken bei der Informationsübertragung wirksam reduziert.


Anforderungen und Maßnahmen

1. Festlegung von Regeln für die Informationsübertragung

Organisationen müssen verbindliche Regeln für die sichere Übertragung von Informationen definieren, insbesondere für:

  • elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail, Dateiübertragung, Kollaborationstools)
  • Übertragung über öffentliche oder externe Netzwerke
  • physische Übertragung von Datenträgern oder Dokumenten
  • Austausch von Informationen mit externen Parteien

Die Regeln müssen dokumentiert, verständlich und organisationsweit bekannt sein.


2. Berücksichtigung der Informationsklassifizierung

Die Schutzmaßnahmen für die Übertragung müssen sich am Schutzbedarf der Informationen orientieren:

  • unterschiedliche Anforderungen je Klassifizierungsstufe
  • Einschränkungen für besonders schützenswerte Informationen
  • Vorgaben zu zulässigen Übertragungswegen
  • besondere Maßnahmen für personenbezogene oder regulatorisch relevante Daten

So wird sichergestellt, dass Informationen ihrem Schutzbedarf entsprechend übertragen werden.


3. Einsatz geeigneter technischer Schutzmaßnahmen

Für die sichere Informationsübertragung müssen geeignete technische Maßnahmen eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Verschlüsselung während der Übertragung
  • sichere Kommunikationsprotokolle
  • Authentifizierung der Kommunikationspartner
  • Integritätsprüfungen und Schutz vor Manipulation

Die eingesetzten Verfahren müssen dem Stand der Technik entsprechen.


4. Regelung der Informationsübertragung mit externen Parteien

Beim Austausch von Informationen mit externen Parteien sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich:

  • vertragliche Regelungen zur sicheren Informationsübertragung
  • Definition zulässiger Kommunikationswege
  • Abstimmung der Sicherheitsanforderungen
  • Einschränkung des Informationsumfangs auf das notwendige Maß

Die Verantwortung für den Schutz der Informationen verbleibt bei der Organisation.


5. Umgang mit physischer Informationsübertragung

Auch die physische Übertragung von Informationen muss abgesichert werden:

  • sichere Verpackung und Transport von Datenträgern oder Dokumenten
  • Nutzung vertrauenswürdiger Transportwege
  • Schutz vor Verlust, Diebstahl oder Manipulation
  • Nachverfolgbarkeit bei besonders schützenswerten Informationen

Physische Übertragungen sind ebenso risikobehaftet wie elektronische.


6. Vermeidung unbeabsichtigter Offenlegung

Organisationen müssen Maßnahmen ergreifen, um unbeabsichtigte Offenlegung zu vermeiden, zum Beispiel:

  • Überprüfung von Empfängern vor der Übertragung
  • Nutzung von Verteilerregeln und Freigabeprozessen
  • Einschränkung automatischer Weiterleitungen
  • Sensibilisierung für typische Fehlerquellen

Dies reduziert Risiken durch menschliche Fehlhandlungen.


7. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Die Regeln und Verfahren zur Informationsübertragung müssen dokumentiert sein:

  • Richtlinien zur sicheren Übertragung
  • Festgelegte technische Standards
  • Nachweise über eingesetzte Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation besonderer Vereinbarungen mit externen Parteien

Die Dokumentation unterstützt Transparenz und Auditierbarkeit.


8. Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeitende müssen über die sichere Informationsübertragung informiert sein:

  • Schulungen zu sicheren Kommunikationswegen
  • Sensibilisierung für Risiken bei der Informationsübertragung
  • klare Anleitungen für den Umgang mit schützenswerten Informationen
  • regelmäßige Awareness-Maßnahmen

Dies stellt sicher, dass die Regeln im Alltag korrekt angewendet werden.


Zusammenfassung

A 5.14 fordert, dass Organisationen die Übertragung von Informationen angemessen absichern. Durch klare Regeln, Orientierung an der Informationsklassifizierung, den Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen, die Einbindung externer Parteien sowie Schulung der Mitarbeitenden wird sichergestellt, dass Informationen während der Übertragung vor Verlust, Manipulation und unbefugter Offenlegung geschützt sind. Das Control trägt wesentlich dazu bei, Informationssicherheit auch außerhalb der unmittelbaren Organisationsgrenzen zu gewährleisten.


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