Anhang A 5.29 Informationssicherheit bei Störungen
(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)
Störungen des Betriebs, wie Systemausfälle, technische Defekte oder organisatorische Beeinträchtigungen, können erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit haben. In solchen Situationen besteht ein erhöhtes Risiko für Datenverluste, unbefugte Zugriffe oder Umgehung etablierter Sicherheitsmaßnahmen. Dieses Control stellt sicher, dass Informationssicherheitsanforderungen auch bei Störungen berücksichtigt werden und der Schutz von Informationen während und nach einer Störung gewährleistet bleibt.
Zweck des Controls
A 5.29 soll gewährleisten, dass Informationssicherheit auch in Störungs- und Ausnahmesituationen aufrechterhalten wird. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Informationen und Systeme während Störungen angemessen geschützt sind und dass Wiederherstellungsmaßnahmen nicht zu neuen Sicherheitsrisiken führen. Das Control unterstützt die sichere Fortführung oder Wiederaufnahme des Betriebs unter Berücksichtigung der Informationssicherheit.
Auch bei Störungen müssen grundlegende Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten werden:
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Sicherstellung der Authentifizierung und Autorisierung
Schutz sensibler Informationen
Aufrechterhaltung von Protokollierung, soweit möglich
Notfallmaßnahmen dürfen Sicherheitsanforderungen nicht außer Kraft setzen.
3. Regelung von Ausnahmerechten und Notfallzugriffen
Für Störungssituationen müssen klare Regelungen bestehen:
Definition zulässiger Notfallzugriffe
zeitliche Begrenzung und Dokumentation von Ausnahmerechten
Genehmigung und Nachverfolgung
Entzug der Sonderrechte nach Behebung der Störung
So werden Missbrauch und unbeabsichtigte Risiken vermieden.
4. Integration in Notfall- und Wiederherstellungsprozesse
Informationssicherheit muss in Notfall- und Wiederherstellungsprozesse integriert sein:
Abstimmung mit Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Plänen
Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen
Schutz von Backup- und Wiederherstellungsdaten
Sicherstellung der Integrität nach Wiederanlauf
Dies verhindert Sicherheitslücken bei der Wiederaufnahme des Betriebs.
5. Kommunikation während Störungen
Während Störungen muss eine kontrollierte Kommunikation erfolgen:
klare Zuständigkeiten für interne und externe Kommunikation
Schutz sensibler Informationen in der Kommunikation
Abstimmung mit Management, IT und weiteren relevanten Stellen
Information betroffener Parteien, sofern erforderlich
Unkoordinierte Kommunikation kann zusätzliche Risiken erzeugen.
6. Dokumentation von Störungen und Maßnahmen
Störungen und die ergriffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden:
Art, Dauer und Ursache der Störung
Auswirkungen auf Informationssicherheit
getroffene Maßnahmen und Entscheidungen
beteiligte Rollen und Zeitpunkte
Diese Dokumentation ist Grundlage für Nachvollziehbarkeit und Verbesserung.
7. Bewertung der Auswirkungen auf Informationssicherheit
Nach einer Störung müssen die Auswirkungen bewertet werden:
Prüfung, ob Sicherheitskontrollen beeinträchtigt wurden
Bewertung möglicher Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit der Störung
Identifikation von Schwachstellen oder Verbesserungsbedarf
Ableitung geeigneter Maßnahmen
So werden langfristige Risiken reduziert.
8. Verbesserung der Störungs- und Sicherheitsvorsorge
Erkenntnisse aus Störungen müssen zur Verbesserung genutzt werden:
Anpassung von Notfall- und Sicherheitsprozessen
Verbesserung technischer oder organisatorischer Maßnahmen
Schulung und Sensibilisierung relevanter Mitarbeitender
Integration in Management Reviews
Dies stärkt die Resilienz der Organisation.
Zusammenfassung
A 5.29 fordert, dass Informationssicherheit auch bei Störungen des Betriebs gewährleistet bleibt. Durch die Identifikation relevanter Störungsszenarien, klare Regelungen für Notfallmaßnahmen, Integration in Notfall- und Wiederherstellungsprozesse sowie systematische Dokumentation und Auswertung wird sichergestellt, dass Störungen nicht zu unkontrollierten Informationssicherheitsrisiken führen. Das Control trägt wesentlich zur sicheren Aufrechterhaltung und Wiederaufnahme des Betriebs bei.