Anhang A 6.2 Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen
(nach ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27002:2022)
Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für das Verhalten von Mitarbeitenden und externen Personen im Umgang mit Informationen und Informationsverarbeitungssystemen. Unklare oder fehlende Regelungen können zu Missverständnissen, Regelverstößen oder Sicherheitsvorfällen führen. Dieses Control stellt sicher, dass Informationssicherheitsanforderungen verbindlich in Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen verankert sind.
Zweck des Controls
A 6.2 soll gewährleisten, dass Mitarbeitende und externe Parteien ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Informationssicherheit kennen und anerkennen. Ziel ist es, Informationssicherheitsanforderungen rechtlich verbindlich festzulegen, die Einhaltung zu fördern und die Organisation vor Risiken durch Pflichtverletzungen zu schützen.
Anforderungen und Maßnahmen
1. Festlegung von Informationssicherheitsanforderungen in Verträgen
Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen müssen Informationssicherheitsanforderungen enthalten, insbesondere:
Verpflichtung zur Einhaltung von Informationssicherheitsrichtlinien
Regelungen zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Vorgaben zum Umgang mit Informationen und Systemen
Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen
Die Anforderungen müssen klar und verständlich formuliert sein.
2. Berücksichtigung rechtlicher und arbeitsrechtlicher Vorgaben
Vertragliche Regelungen müssen im Einklang mit geltendem Recht stehen:
Beachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften
Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen
Berücksichtigung tariflicher oder kollektivrechtlicher Regelungen
Transparenz gegenüber den Vertragspartnern
Rechtssicherheit ist Voraussetzung für Durchsetzbarkeit.
3. Einbindung externer Personen und Dienstleister
Auch externe Parteien müssen vertraglich eingebunden werden:
Regelungen für Leiharbeitende, Berater und Dienstleister
Einbindung von Geheimhaltungs- und Sicherheitsklauseln
Verpflichtung zur Einhaltung relevanter Richtlinien
Regelungen zu Zugriffen und Nutzung von Systemen
So wird ein einheitliches Sicherheitsniveau erreicht.
4. Regelungen zu Rechten und Pflichten
Die Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen müssen Rechte und Pflichten klar regeln:
Verantwortlichkeiten im Umgang mit Informationen
Befugnisse und Einschränkungen bei der Systemnutzung
Umgang mit Sicherheitsverstößen
mögliche Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Klare Regelungen unterstützen die Einhaltung.
5. Umgang mit geistigem Eigentum und Informationen
Verträge müssen den Umgang mit geistigem Eigentum regeln:
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Regelungen zu Arbeitsergebnissen und Entwicklungen
Nutzung und Weitergabe von Informationen
Verpflichtungen nach Beendigung des Vertrags
Dies schützt immaterielle Werte der Organisation.
6. Kommunikation und Anerkennung der Bedingungen
Die Bedingungen müssen den betroffenen Personen bekannt sein:
Übergabe und Erläuterung der Vertragsinhalte
Bestätigung der Kenntnisnahme
Integration in Onboarding-Prozesse
Bereitstellung aktueller Versionen
So wird sichergestellt, dass Pflichten verstanden werden.
7. Überprüfung und Aktualisierung der Bedingungen
Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen müssen regelmäßig überprüft werden:
Anpassung an geänderte Anforderungen
Berücksichtigung neuer rechtlicher Vorgaben
Aktualisierung bei Änderungen von Rollen oder Tätigkeiten
Dokumentation der Änderungen
Veraltete Regelungen stellen ein Risiko dar.
8. Dokumentation und Nachweisführung
Die Organisation muss sicherstellen, dass Vertragsbedingungen dokumentiert sind:
Archivierung von Verträgen und Vereinbarungen
Nachweise über Anerkennung durch Mitarbeitende
Dokumentation von Änderungen oder Ergänzungen
Schutz vertraulicher Vertragsinhalte
Diese Dokumentation ist essenziell für Nachvollziehbarkeit und Compliance.
Zusammenfassung
A 6.2 fordert, dass Informationssicherheitsanforderungen verbindlich in Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen verankert sind. Durch klare Regelungen zu Pflichten, Vertraulichkeit, Systemnutzung und Sanktionen, Einbindung externer Parteien sowie regelmäßige Überprüfung wird sichergestellt, dass Informationssicherheit rechtlich abgesichert und im Arbeitsalltag verbindlich umgesetzt wird. Das Control ist ein zentraler Bestandteil einer wirksamen Governance und Prävention im Informationssicherheitsmanagementsystem.