Klausel 6.1.3 Informationssicherheitsrisikobehandlung
Klausel 6.1.3 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 6.1.3 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Zeigen Sie mir Ihre Erklärung zur Anwendbarkeit.“
Die SoA muss alle 93 Controls des Anhangs A führen – mit Anwendbarkeit, Begründung und Umsetzungsstand. Unvollständige SoA ist der Klassiker unter den Abweichungen.
„Warum haben Sie dieses Control ausgeschlossen?“
Jeder Ausschluss braucht eine Begründung, die aus Ihrem Risikobild folgt. „Nicht relevant" ohne Herleitung genügt nicht.
„Wo ist der Risikobehandlungsplan und wer hat ihn freigegeben?“
Die Norm verlangt die Freigabe durch die Risikoeigentümer – einschließlich der Akzeptanz der Restrisiken. Diese Freigabe fehlt auffallend oft.
„Wie belegen Sie die Annahme des Restrisikos?“
Gefragt ist die dokumentierte Entscheidung: Wer hat wann welches Restrisiko angenommen?
Das Dokument dazu
6.1.3-1 ISMS-Register und Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA)
Alle 93 Controls mit Anwendbarkeit, Begründung und Status · Risikobehandlungsplan mit Verantwortlichen und Terminen · Freigabe der Risikoeigentümer und Restrisikoannahme. In der ISMS-Plattform sind die Controls vorinstalliert und mit Ihren Risiken verknüpft.
Sie arbeiten die Norm gerade durch? Alle Klauseln und Controls im Überblick

