Klausel 6.2 Informationssicherheitsziele und Planung zu deren Erreichung
Klausel 6.2 · in der Praxis
Was der Auditor hier sehen will
Vier Fragen, die im Zertifizierungsaudit zu Klausel 6.2 tatsächlich gestellt werden – und woran sie sich entscheiden.
„Welche Informationssicherheitsziele haben Sie – und wie sind sie messbar?“
Die Norm verlangt messbare Ziele, soweit praktikabel. „Wir wollen sicherer werden" ist kein Ziel, sondern eine Absicht.
„Wer setzt das Ziel bis wann mit welchen Mitteln um?“
Klausel 6.2 verlangt ausdrücklich Ressourcen, Verantwortliche, Termin und Bewertungsweg. Fehlt eines davon, ist die Planung unvollständig.
„Wie überwachen Sie die Ziele?“
Ziele, die erst in der nächsten Managementbewertung wieder auftauchen, sind nicht überwacht.
„Wie hängen die Ziele mit Ihrer Leitlinie und Ihren Risiken zusammen?“
Ziele müssen mit der Leitlinie im Einklang stehen und die Ergebnisse der Risikobewertung berücksichtigen.
In der ISMS-Plattform
Für diese Klausel führt der Katalog noch keine eigene Vorlage. In der ISMS-Plattform bilden Sie die Ziele im Aufgaben-Manager ab: messbare Ziele mit Verantwortlichem, Termin und Fortschritt, verknüpft mit Leitlinie und Risikobehandlung.
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